Auch wenn es Opa schon so gemacht hat: Den Motor seines Autos sollte man im Winter nicht warmlaufen lassen. Zumindest, wenn man sich ein Bußgeld sparen will.
Erfurt - Das Warmlaufenlassen des Motors im Stand verstößt gegen Paragraph 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO). "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten", heißt es dort. Ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro kann also die Folge sein, wenn man sein Auto im Winter warmlaufen lässt. Darauf weist der TÜV Thüringen hin. Um für die verpflichtende freie Rundumsicht vor Fahrtbeginn zu sorgen, müssen die Autofahrer beim Eiskratzen den Motor ausgeschaltet lassen. Das Warmlaufen sei außerdem technisch nicht erforderlich und belaste die Umwelt unnötig. Wer im Winter gern im warmen Wagen starten möchte, sollte sich überlegen, eine Standheizung nachzurüsten, rät der TÜV. |