• Online: 737

Geprüfte Blitzanlage reicht als Nachweis für Rotverstoß - Der Blitzer entscheidet, ob Rot war

verfasst am

Wer bei Rot über die Ampel fährt und geblitzt wird, kann sich nur schwer rauswinden. Bei einer geprüften Blitzanlage sind keine zusätzlichen Messungen als Nachweis nötig.

Eine fest installierte, geprüfte Blitzanlage reicht nach der Rechtsprechung aus, um Zweifel an einem Rotverstoß auszuräumen Eine fest installierte, geprüfte Blitzanlage reicht nach der Rechtsprechung aus, um Zweifel an einem Rotverstoß auszuräumen Quelle: dpa/picture-alliance

Berlin - Gegen die moderne Technik lässt sich nur schwer argumentieren. Wer von einer geprüften Blitzanlage fotografiert wird, weil er bei Rot über die Kreuzung fährt, wird das Bußgeld in aller Regel zahlen müssen. Das lässt sich aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin entnehmen, auf das der ADAC hinweist.

In dem konkreten Fall war ein Autofahrer innerorts über eine rote Ampel gefahren. Er wurde von einer fest installierten Kamera geblitzt. Gegen den Bußgeldbescheid legte der Mann Beschwerde ein. Als er auf die Ampel zufuhr, sei sie noch gelb gewesen, argumentierte er. Erst nach der Haltelinie sei sie auf Rot gesprungen. Gefahrloses Halten sei dann nicht mehr möglich gewesen. In erster Instanz verlor der Fahrer und legte Beschwerde ein. Es sei nicht ermittelt worden, wo sein Auto genau war, als die Ampel umschaltete.

Das Gericht lehnte die Beschwerde nun ab. Es habe sich um eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüften Anlage gehandelt. Man müsse daher von einem standardisierten Messverfahren ausgehen. Ausführungen zur Messung selbst seien entbehrlich. Ginge man von einem maximalen Tempo von 50 km/h und einer nachgewiesenen Gelbphase von drei Sekunden aus, sei davon auszugehen, dass ein Anhalten problem- und gefahrlos möglich gewesen wäre. Der Rotlichtverstoß sei damit nachgewiesen.

Quelle: dpa

Zurück zur Startseite

Avatar von MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)
60
Hat Dir der Artikel gefallen? 5 von 5 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
60 Kommentare: