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Recht: Abschleppen eines Anhängers ohne Kennzeichen - Der Bootsanhänger hing zu Recht am Haken

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Wer seinen Anhänger ohne Kennzeichen am Fahrbahnrand abstellt, riskiert abgeschleppt zu werden. Das gilt auch, wenn das Nummernschild gestohlen wurde.

Der Bootsanhänger einer Halterin wurde abgeschleppt, weil das Kennzeichen fehlte - es wurde gestohlen. Der Vorgang war dennoch rechtens Der Bootsanhänger einer Halterin wurde abgeschleppt, weil das Kennzeichen fehlte - es wurde gestohlen. Der Vorgang war dennoch rechtens Quelle: picture alliance / dpa

Ansbach - Das Abschleppen eines am Straßenrand geparkten Anhänger ohne Kennzeichen ist rechtmäßig. Die Kosten dafür muss der Halter tragen. Darauf weist der ADAC, in Bezug auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (Az.: AN 10 K 15.00699), hin.

In dem konkreten Fall brachte die Polizei an einem Bootsanhänger ohne Kennzeichen am Straßenrand die Aufforderung an, diesen innerhalb von drei Tagen zu entfernen. Da dies nicht geschah, ermittelte die Polizei die letzte Halterin. Der Aufforderung, den Anhänger wegzufahren, kam sie nicht nach. Schließlich schleppte die Polizei den Hänger ab. Die Kosten stellte sie der Halterin in Rechnung.

Diese verweigerte die Zahlung und legte Widerspruch ein: Der Anhänger sei zum fraglichen Zeitpunkt zugelassen gewesen, lediglich das Nummernschild sei gestohlen worden. Somit habe keine Sondernutzung vorgelegen, der Anhänger sei regelmäßig bewegt worden.

Die Sache ging vor Gericht, das im Urteil der Behörde Recht gab. Einen Anhänger langfristig ohne Kennzeichen abzustellen, sei eine Sondernutzung. Auch die Zulassung des Fahrzeugs ändere nichts daran, denn ohne amtliches Kennzeichen sei der Anhänger nicht fahrbereit gewesen. Auch sei die Klägerin mehrfach erfolglos aufgefordert worden, den Anhänger wegzufahren. Außerdem habe sie genügend Zeit gehabt, ein Ersatznummernschild zu besorgen.

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Quelle: dpa

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