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Bundesfinanzhof: Dienstwagenfahrer können mehr absetzen - Der Dienstwagen wird günstiger

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Wer die Kosten für seinen Dienstwagen zum Teil selbst übernimmt, kann sie von der Steuer absetzen. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof.

Teilt sich ein Arbeitnehmer die Benzinkosten für einen auch privat genutzten Dienstwagen mit dem Arbeitgeber, darf er seinen Anteil von der Stuer absetzen Teilt sich ein Arbeitnehmer die Benzinkosten für einen auch privat genutzten Dienstwagen mit dem Arbeitgeber, darf er seinen Anteil von der Stuer absetzen Quelle: MOTOR-TALK

München - Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, könnte künftig etwas Geld sparen. Trägt man als Angestellter ohnehin einen Teil der Kosten, muss das bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat der Bundesfinanzhof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.

Damit hat sich ein Angestellter gegen sein Finanzamt durchgesetzt. Der Mann teilte sich mit seinem Arbeitgeber die Kosten des Dienstwagens, den er auch privat nutzte. Der Angestellte bezahlte 5.600 Euro Benzin im Jahr, die Firma den Rest. Diese 5.600 Euro kann der Mann nun von der Steuer absetzen - das Finanzamt hatte das anders gesehen. Bisher konnten Arbeitnehmer ihre privaten Kosten nur zum ganz kleinen Teil absetzen. Das höchste deutsche Finanzgericht hat nun aber seine Rechtsmeinung geändert, wie aus der Entscheidung hervorgeht.

Bei der Besteuerung privat genutzter Dienstwagen gibt es zwei Methoden: Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regel. Letztere bedeutet, dass der Arbeitnehmer monatlich ein Prozent des Auto-Listenpreises plus einen Anteil für die Fahrten zum Arbeitsplatz versteuern muss. In dem Prozess belief sich das auf 6.300 Euro im Jahr, die das Finanzamt besteuern wollte. Laut BFH-Urteil kann der Mann jedoch seine 5.600 Euro Benzinkosten davon abziehen - versteuern muss er nur noch 700 Euro geldwerten Vorteil.

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Quelle: dpa

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