Ab Oktober brauchen Hobbypiloten von Drohnen eine Flugerlaubnis. Sie müssen nachweisen, dass sie mit den rechtlichen Grundlagen des Betriebs vertraut sind.
Berlin - Für die immer beliebter werdenden zivilen Drohnen am Himmel über Deutschland gelten von diesem Sonntag (1. Oktober) an zusätzliche Anforderungen. Für größere Fluggeräte ab zwei Kilogramm wird eine Art Führerschein ("Kenntnisnachweis") Pflicht. Das sieht eine im Frühjahr in Kraft getretene Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vor. Nachgewiesen werden müssen Kenntnisse zur Navigation der Geräte und den rechtlichen Grundlagen für die Nutzung. Ausgenommen davon sind Modellflugplätze, auf denen es auch eine Aufsichtsperson gibt. Hobbypiloten können den Nachweis nach einer auch online möglichen Prüfung durch anerkannte Stellen bekommen, wobei ein Mindestalter von 16 Jahren gilt. Der Nachweis ist dann fünf Jahre lang gültig. Anerkannt wird auch eine aktuelle Pilotenlizenz. Nummernschild für die DrohneEbenfalls ab Sonntag gilt eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm - etwa mit Plaketten oder Aluminiumaufklebern aus dem Schreibwarenhandel. Um den Besitzer ausfindig machen zu können, müssen Name und Anschrift vermerkt werden. Die Kennzeichnung muss feuersicher und fest mit dem Gerät verbunden sein. Bereits seit Anfang April gelten weitere neue Vorschriften. So herrscht über Menschenansammlungen, Einsätzen von Rettungskräften und Polizei sowie in An- und Abflugbereichen von Flughäfen ein Drohnen-Flugverbot. Für Geräte ab 250 Gramm oder wenn diese Töne und Bilder aufnehmen können, sind Flüge über Wohngrundstücke tabu. Generell dürfen Drohnen maximal 100 Meter hoch aufsteigen. Ausnahmen gelten für Modellfluggelände oder wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis hat. Quelle: dpa |