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Auch Elektroautos benötigen eine Umweltplakette - Der Einheitlichkeit wegen

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Obwohl Elektroautos keinen Feinstaub produzieren, brauchen sie zum Einfahren in eine Umweltzone eine Feinstaubplakette. Das soll den Kontrolleuren die Arbeit erleichtern.

Keine Ausnahme für Stromer: Auch E-Autos brauchen für Umweltzonen eine Feinstaubplakette Keine Ausnahme für Stromer: Auch E-Autos brauchen für Umweltzonen eine Feinstaubplakette Quelle: picture alliance / dpa

Essen - Obwohl Elektroautos keine Abgase ausstoßen, benötigen sie für Fahrten in Umweltzonen eine Feinstaubplakette. Darauf weist der TÜV Nord hin und betont, dass es für die Stromer keine Ausnahme gebe. E-Mobile hätten zwar keinen umweltschädlichen Verbrennungsmotor und belasteten die Umwelt deshalb nicht mit Feinstaub. Doch wenn alle einfahrtberechtigten Autos eine Plakette tragen, hätten es die Kontrolleure einfacher. So verhindere im Zweifelsfall eine grüne Umweltplakette an der Frontscheibe auch bei Elektroautos ein Bußgeld.

Seit März 2007 können Städte und Kommunen in Deutschland Fahrverbote in speziell ausgewiesenen Umweltzonen erlassen. Entsprechend gekennzeichnete Zonen dürfen nur mit einer Umweltplakette befahren werden, die Autos als vergleichsweise schadstoffarm kennzeichnet, so der TÜV. Seit Juli 2014 dürfen nach Umsetzung der EU-Vorgaben nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette, entsprechend der Schadstoffgruppe 4 (mit der niedrigsten Umweltschädlichkeit), in den Umweltzonen fahren.

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