Zwei deutsche Universitäten arbeiten an einem neuen Frühwarnsystem für Geisterfahrer. Es soll Falschfahrer und andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr hinweisen.
Stuttgart – Jedes Jahr sterben auf deutschen Autobahnen etwa 20 Menschen durch Geisterfahrer. Gegenmaßnahmen beschränken sich bislang im Wesentlichen auf den klassischen Verkehrsfunk, Warnschilder, Fahrbahnkrallen und Induktionsschleifen in der Fahrbahn. Genaue Satellitendaten und genaues KartenmaterialEin flächendeckender Einsatz dieser Schutzsysteme scheiterte bislang an dem hohen Arbeits- und Kostenaufwand, sagt die Universität Stuttgart. Aus diesem Grund arbeitet die Forschungseinrichtung gemeinsam mit der Universität der Bundeswehr München an einem neuen Projekt namens "Ghosthunter". Das Ziel: ein Frühwarnsystem, das Geisterfahrer mithilfe von Satellitendaten erkennt und sowohl den Fahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr hinweist. Hierfür benötigen die Wissenschaftler ein möglichst genaues Satellitensystem und möglichst genaues Kartenmaterial. Das Projekt läuft bereits seit August 2015. Professor Volker Schwieger von der Universität Stuttgart hat seither mehrere Evaluierungsfahrten durchgeführt. Nun untersucht er, ob heute verfügbares Kartenmaterial (sowohl frei zugängliches als auch das der großen Anbieter TomTom und Here) für Ghosthunter ausreicht. Die Kollegen in München prüfen unterdessen die Genauigkeit des globalen Navigationssatellitensystem (GNSS). Ghosthunter könnte ein Teil von eCall werdenTheoretisch könnte Ghosthunter im Jahr 2020 serienreif sein, sagt Schwieger. Doch das hänge in erster Linie vom Interesse der Industrie ab. Die Uni selbst beschäftigt sich nur mit der Machbarkeit, nicht mit der Realisierung. Die Technik könnte später mit einem Navigationssystem oder mit dem Smartphone kombiniert werden. Möglich ist auch eine Verbindung mit dem System eCall, das ab 2018 in jedem Neuwagen verfügbar sein muss. Über dieses System könnte auch die Warnung anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe des Geisterfahrers funktionieren. Allerdings muss hierfür noch geklärt werden, ob ein Geisterfahrer als Notfall gilt. Denn nur dann dürfen persönliche Daten wie der aktuelle Standort weitergegeben werden, sagt Schwieger. |