Wer im Straßenverkehr schon mal seine gute Kinderstube vergisst, sollte vorsichtig sein. Im Zweifelsfall kann das nämlich richtig teuer werden.
München - Ob verbale Entgleisungen wie "Arschloch", "Blöde Kuh" und "Wichser" oder obszöne Gesten wie der ausgestreckte Mittelfinger: Wer andere im Straßenverkehr derart beleidigt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Darauf weist die "ADAC Motorwelt" hin (Ausgabe 7-8/2018). Denn rechtlich handele es sich dabei um Straftaten. Feste Strafen für bestimmte Ausdrücke oder Gesten gibt es aber nicht. Normalerweise belegen Gerichte solche Beleidigungen mit 20 bis 30 Tagessätzen. Der Betrag hängt also vom monatlichen Einkommen ab. Vor einigen Jahren beispielsweise kostete den Ex-Fußballer Steffen Effenberg die Beleidigung eines Polizeibeamten 10.000 Euro. Punkte in Flensburg für verbale Entgleisungen gibt es übrigens seit 2014 nicht mehr. Quelle: Picture Alliance Im Einzelfall kosteten Kraftausdrücke wie "Blöde Kuh", "Arschloch" oder "Wichser" 1.000 Euro, nennt die Clubzeitschrift des ADAC Beispiele. Ab und zu werden mehrere Begriffe auch zusammengefasst. So wurden in einem Fall für "Arschloch, Vollidiot, Depp und Hundskrüppel" einem Autofahrer zusammen 1.200 Euro aufgebrummt. Bei einem Streit zwischen einem Pkw- und einem Lkw-Fahrer, der mit Schimpfwörtern wie "Hurensohn, Bastard und Hurenbock" einherging wurden 1.600 Euro fällig. Übrigens: Auch bei Pkw-Aufklebern sollte man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Von einem solchen mit der Beschriftung "Fick dich, Zettelpuppe" fühlte sich eine Politesse beleidigt. Dem Autobesitzer wurde eine Strafe in Höhe von 600 Euro auferlegt. In anderen Fällen gingen Beklagte allerdings mit Begriffen wie "Wegelagerer", "Oberförster" oder auch "Komischer Vogel" gegenüber Polizisten straffrei aus. Wer selbst beleidigt, kann sich eine Anzeige übrigens oftmals sparen. Beschimpfen sich zwei Kontrahenten im selben Streit gegenseitig, können Gerichte das gegeneinander aufwiegen - und beide freisprechen. Quelle: dpa |