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TÜV Rheinland: Wann man den Standstreifen der Autobahn nutzen darf - Der Seitenstreifen ist nicht Bestandteil der Fahrbahn

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Der Seitenstreifen auf Autobahnen darf grundsätzlich nicht befahren werden. Doch es gibt Ausnahmen. Darauf weist der TÜV Rheinland hin.

Erfurt - In Versuchung kam jeder schon mal. Auf der rappelvollen Autobahn ist die Abfahrt schon in Reichweite, doch die Blechlawine bewegt sich kein Stück mehr. Jetzt schnell nach rechts ausscheren und auf dem Seitenstreifen an den stehenden Autos vorbeiziehen - darf man das?

"Eindeutig, nein!", sagt Karsten Raspe vom TÜV Thüringen. Der Seitenstreifen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist nicht Bestandteil der Fahrbahn. "Er ist lediglich für das Benutzen in Notfällen gedacht. Er darf auch dann nicht befahren werden, wenn die nächste Abfahrt schon in Sicht ist."

Bleibt ein Fahrzeug also mit einer Panne liegen, kann der rettende Seitenstreifen so zum sicheren Abstellen des Fahrzeugs genutzt werden."Wer den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen benutzt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen", warnt Raspe. Wird man dabei in einen Unfall verwickelt, sind sogar 110 Euro fällig.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Der Seitenstreifen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen kann durch das Verkehrszeichen 223.1 als Fahrstreifen freigegeben werden. Das Schild mit den drei weißen Pfeilen auf blauem Grund, wobei der rechte durch eine Linie von den beiden linken abgetrennt ist, signalisiert: Der Seitenstreifen ist jetzt wie ein rechter Fahrstreifen zu befahren. Das Zeichen 223.2 hebt das Gebot wieder auf. Der rechte Pfeil, der die Standspur darstellt, ist dabei rot durchgestrichen.

 

Quelle: dpa

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