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Diesel-Fahrverbote: DUH droht mit Antrag auf Zwangsvollstreckung - Deutsche Umwelthilfe wirft Laschet Rechtsbruch vor

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Armin Laschet (CDU) kündigte an, rechtlich gegen mögliche Fahrverbote in Düsseldorf vorzugehen. Die DUH wirft dem Ministerpräsidenten Rechtsbruch vor.

Der DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch droht mit der Beantragung der Zwangsvollstreckung des Urteils vom Verwaltungsgericht zu Diesel-Fahrverboten Der DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch droht mit der Beantragung der Zwangsvollstreckung des Urteils vom Verwaltungsgericht zu Diesel-Fahrverboten Quelle: Picture Alliance

Düsseldorf - Im Streit um Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) mit dem erneuten Gang vor Gericht gedroht. Laschet müsse seine Ankündigung zurücknehmen, der Bezirksregierung Düsseldorf die Verhängung von Fahrverboten zu untersagen, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am Samstag. Wenn der Ministerpräsident dies nicht tue, werde die Umwelthilfe die Zwangsvollstreckung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Luftreinhaltung beantragen.

Laschet hatte am Freitag erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig sowie rechtswidrig und habe diese Haltung der ihm "weisungsgebundenen Behörde" erläutert. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, "gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen", sagte Laschet.

Der Ministerpräsident verwies auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das habe Diesel-Fahrverbote in Ausnahmefällen zwar erlaubt, aber gleichzeitig die Verhältnismäßigkeit zum Prinzip gemacht. NRW sorge bereits mit einem Bündel von Maßnahmen für eine bessere Luftqualität.

DUH wirft Laschet Rechtsbruch vor

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet spricht sich außerdem klar gegen die Einführung einer blauen Plakette aus NRW-Ministerpräsident Armin Laschet spricht sich außerdem klar gegen die Einführung einer blauen Plakette aus Quelle: Picture Alliance Resch warf Laschet einen angekündigten Rechtsbruch vor. Das Bundesverwaltungsgericht habe Fahrverbote ausdrücklich als zulässiges Instrument zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte erlaubt.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Bezirksregierung in seinem vom Bundesverwaltungsgericht weitgehend bestätigten Urteil verpflichtet, "schnellstmöglich" für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu sorgen. Dafür sei auch die Anordnung von Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge erlaubt.

Die Bezirksregierung ist für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständig. Nach Angaben der Behörde soll der neue Plan für Düsseldorf bis zum Sommer in Kraft treten. Regierungsvizepräsident Roland Schlapka hatte nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt, es gebe "keinen Automatismus, dass in Düsseldorf Fahrverbote verhängt werden".

 

Quelle: dpa

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