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EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Deutschland tut zu wenig gegen Verkehrslärm

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Deutschland soll in Sachen Lärmschutz nachbessern, fordert die EU-Kommission. Für viele Ballungsgebiete fehlten noch die Aktionspläne.

Kommt Deutschland der Aufforderung nicht nach, könnte der nächste Schritt eine Klage vor dem EU-Gericht sein Kommt Deutschland der Aufforderung nicht nach, könnte der nächste Schritt eine Klage vor dem EU-Gericht sein Quelle: Picture Alliance

Brüssel - Nach Feinstaub und Stickoxiden steht Deutschland die nächste Emissions-Debatte ins Haus: Lärm. Die EU-Kommission erhöht den Druck, weil Deutschland bei der Bekämpfung von Verkehrslärm hinterherhinkt. Vielerorts fehlten noch die vorgeschriebenen Aktionspläne, um den gesundheitsschädlichen Krach von Autos, Zügen und Flugzeugen einzudämmen, monierte die Brüsseler Behörde am Mittwoch. Deutschland soll binnen zwei Monaten reagieren.

Nach Angaben der EU-Kommission ist Lärm durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr nach der Luftverschmutzung die häufigste Ursache für vorzeitige Todesfälle. Nach der EU-Lärmschutzrichtlinie müssen alle EU-Staaten die Lärmbelastung in Ballungsräumen auf detaillierten Karten erfassen und auf dieser Grundlage Aktionspläne erstellen.

Deutschland habe seit September 2016 zwar Fortschritte gemacht, doch fehlten noch Pläne für viele Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Flughäfen, erklärte die Kommission. Sie startete damit die zweite Stufe eines bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Der nächste Schritt könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sein.

 

Quelle: dpa

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