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Die HU-Rückdatierung ist offiziell am Ende

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Wenn bislang die Hauptuntersuchung zu spät angetreten wurde, gab’s die Rückdatierung – das ist jetzt vorbei. Ob man sich darüber freuen kann, ist eine andere Frage.

HU-Plakette (Foto: Tüv Süd) HU-Plakette (Foto: Tüv Süd) Wer zur spät zur Hauptuntersuchung kommt, kriegt nichts geschenkt, jedenfalls nicht die Zeit, die er überzogen hat. Denn bislang wurde immer bis zum eigentlich fälligen Termin zurückdatiert. So konnte niemand eine Dauer von mehr als zwei Jahren zwischen zwei Hauptuntersuchungen erschleichen. Demnächst wird damit offiziell Schluss sein.

Am vergangenen Freitag beschloss der Bundesrat, dass der vom Bundeverkehrsministerium eingereichte Reformvorschlag für die Hauptuntersuchung in Kraft treten wird. Maßgebliche Veränderungen der Reform sind neben dem Wegfall der Rückdatierung ein einheitliches System zur Mängelerfassung für alle Prüforganisationen und eine obligatorische Probefahrt.

Sollte man sein Automobil in Zukunft also deutlich nach dem eigentlichen Fälligkeitstermin vorführen, so bekommt man bei Bestehen dennoch eine Plakette, die ganze zwei Jahre gültig ist. Wer aber maßgeblich überzieht, hat trotzdem keinen Grund die Sektkorken knallen zu lassen: Sollte der Wagen mehr als zwei Monate zu spät vorgestellt werden, so soll nämlich in Zukunft ein Kostenaufschlag von 20 Prozent fällig werden. Gerechtfertigt wird der damit, dass das Auto aufgrund der späteren Vorstellung auch einer „vertieften Untersuchung“ zu unterziehen sei.

Ab 01. Juli treten die neuen Regelungen in Kraft. Nur in Baden-Württemberg macht man ernst und stoppt die Rückdatierung ab sofort.

(pm)

 

 

 

Quelle: MOTOR-TALK

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