Mit der Rückkehr nach Deutschland hat sich ein Bußgeld aus dem Ausland nicht erledigt. Bei Verkehrsdelikten wird ab einem Strafmaß von 70 Euro auch hierzulande vollstreckt.
Quelle: picture alliance / dpa Hamburg - Egal ob Österreich, Frankreich, die Niederlande oder Italien - für Autofahrer sind die Grenzen in die europäischen Nachbarländer offen, denn in der EU gilt die Reisefreiheit. Die gilt aber auch für Strafzettel. Wer im Ausland geblitzt worden ist, kann nicht darauf hoffen, in Deutschland verschont zu werden. "Bußgelder aus dem europäischen Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland vollstreckt werden", sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg. Möglich sei das, seit Deutschland im Oktober 2010 einen entsprechenden EU-Rahmenbeschluss in nationales Recht umgesetzt hat. Seither können "Geldsanktionen" ab einer Höhe von 70 Euro vollstreckt werden. "Unter diesen Begriff fallen aber nicht nur das Bußgeld an sich, sondern auch die Verfahrenskosten", so Mielchen weiter. Zu einem Bußgeld von 35 Euro kommen schnell Verwaltungsgebühren in gleicher Höhe, womit auch ein kleiner Strafzettel in Deutschland vollstreckt werden kann. EU-Nachbarn mit teilweise drastischen BußgeldernQuelle: picture alliance / dpa Wie schnell die Höhe von 70 Euro erreicht ist, zeigt ein Blick auf die "Preisliste" der Nachbarländer. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h außerorts kostet in Deutschland 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. "In Frankreich werden hierfür zwischen 135 bis 375 Euro fällig, in Italien mindestens 150 Euro und in Österreich sogar bis zu 2.180 Euro", erklärt Hannes Krämer, Rechtsassessor beim Auto Club Europa (ACE). Die Schweiz habe keinen einheitlichen Katalog, hier könne die Sanktion aus einem Fahrverbot, einem Bußgeld oder Ähnlichem bestehen. Noch einmal verschärfte Bedingungen gelten für Strafzettel in Österreich. "Hier gibt es bereits seit Oktober 1990 ein Abkommen, welches die Vollstreckung österreichischer Bußgelder bereits ab einem Betrag von 25 Euro möglich macht", erläutert Mielchen. In der direkten Praxis ist das Bundesamt für Justiz in Bonn für die Prüfung und Vollstreckung der Bußgelder zuständig. "Der Betroffene hat dann noch zwei Wochen Zeit, eventuelle Einwände vorzutragen", so Mielchen. Geschieht dies nicht, ist die Zahlung fällig. Liegt der Strafzettel inklusive Verfahrenskosten unter 70 Euro, ist der Verkehrssünder aber keineswegs aus dem Schneider. Denn selbst wenn das Bundesamt das Knöllchen nicht verfolgt, kann es jederzeit bei der Wiedereinreise in das jeweilige Land zur Vollstreckung kommen. "Dabei sollte man auch beachten, dass sich nicht gezahlte Bußgelder erhöhen können und sogar eine Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich ist", warnt Rechtsanwältin Mielchen. Führerscheinentzug gilt nur für das jeweilige LandGlück im Unglück hingegen haben Raser, denen im Ausland der Führerschein abgenommen wird. Zwar kommen sie um die saftige Geldstrafe nicht herum und müssen das Steuer dort künftig dem Beifahrer überlassen, jedoch wirkt sich das Fahrverbot nicht auf den deutschen Straßenverkehr aus. "Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht", sagt Johannes Boos vom ADAC. Quelle: picture alliance / dpa Wer in einem Nicht-EU-Land verwarnt wird, muss ebenfalls keine Post von den deutschen Strafverfolgungsbehörden befürchten. Jedoch kann es auch hier bei einer Wiedereinreise unangenehm werden, da die Konsequenzen schwer abzuschätzen sind. "In der Regel hat der Betroffene keine Kenntnis darüber, welche Daten im Ausland wie lange gespeichert werden", sagt Krämer. Zudem sind auch die Verjährungsfristen im Ausland sehr unterschiedlich. Rechtskräftige Bußen verjähren etwa in Italien erst nach fünf Jahren und in Spanien nach vier Jahren, so der ADAC. Häufig würden säumige Zahler beispielsweise bei der Passkontrolle am Flughafen auffallen, so Boos. Der ACE rät dazu, sich vor Fahrtantritt gut über die jeweiligen Verkehrsregeln im Ausland zu informieren - egal ob die Fahrt mit einem Leihwagen oder dem eigenen Fahrzeug erfolgt. Messtoleranzen beispielsweise, wie sie in Deutschland üblich sind, gibt es bei Geschwindigkeitskontrollen im Ausland nicht unbedingt in gleicher Höhe. "Insbesondere in der Schweiz und Frankreich werden bereits Überschreitungen von 1 km/h geahndet", sagt Krämer. Rabatte für SchnellzahlerBesonders scharf im Verfolgen von Verkehrsverstößen sind die Niederlande. "Von knapp 10.000 in Deutschland eingehenden Vollstreckungshilfeersuchen im Jahr 2014 stammten 98 Prozent aus den Niederlanden. Auch für 2015 ist keine andere Tendenz zu erwarten", sagt Boos. Aber auch Österreich, Italien, die Schweiz, Belgien, Frankreich und Spanien gehörten in der Praxis zu den Ländern, die Verkehrsverstöße deutscher Autofahrer konsequent verfolgen und Bußgeldbescheide nach Deutschland schicken. Rabatte bis zu 50 Prozent der ursprünglichen Summe gewähren dem ADAC zufolge Länder wie Frankreich, Großbritannien oder Griechenland, wenn innerhalb bestimmter Fristen gezahlt werde. Ist ein Strafzettel im Ausland unstrittig, raten alle Rechtsexperten dazu, sofort zu bezahlen. "Dann ist die Angelegenheit erledigt, und man spart die Verfahrenskosten", sagt Mielchen. Gibt es Zweifel, sei es spätestens bei einer Gerichtsverhandlung sinnvoll, sich einen Anwalt direkt vor Ort zu nehmen. Zwar sei auch eine Bearbeitung von Deutschland aus möglich, jedoch aufgrund der oft kurzen Fristen nicht unbedingt ratsam, meint der ACE. Die Kosten für einen Rechtsbeistand im Ausland übernehmen in der Regel die Verkehrsrechtschutzversicherungen, wenn die betreffende Police dies beinhaltet. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |