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Punkteabbau in Flensburg: Das ändert sich am 1. Mai - Die Punktereform tritt in Kraft

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Sie ist das Vorzeigeprojekt des Ex-Verkehrsministers Peter Ramsauer: Die Punktereform steht in den Startlöchern. Am ersten Mai geht es los.

Es geht los: Am ersten Mai 2014 tritt die Punktereform in Kraft Es geht los: Am ersten Mai 2014 tritt die Punktereform in Kraft

Hamburg - Am 1. Mai tritt das neue Punktesystem für Vergehen im Straßenverkehr in Kraft. Auch der Abbau der Flensburger Punkte wird dabei reformiert: Wer nach der neuen Berechnung maximal fünf Punkte auf dem Konto hat, kann einmal alle fünf Jahre mit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt tilgen.

Diese Schulung, bislang eine Auffrischung der Regelkunde, enthält künftig auch verkehrspsychologische Gespräche. Nach der alten Regelung konnten mit einem Fahrschul-Seminar bis zu vier Punkte, mit einer verkehrspsychologischen Beratung zwei Punkte wettgemacht werden.

Alle Delikte bekommen zudem feste Verjährungsfristen: Ein Vergehen, das mit einem Punkt bestraft wurde, verschwindet nach zweieinhalb Jahren, eines mit zwei Punkten nach fünf Jahren, eines mit drei Punkten nach zehn Jahren. Die Option, Punkte mit einem Seminar abzubauen, gilt zunächst bis 2019.

Avatar von dpanews
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53 Kommentare:

Es geht längst nicht mehr um Verkehrssicherheit, sondern nur ums Abkassieren!

 

Aber der Michel fühlt sich wohl dabei....weiter so....

Nirgendswo sonst kann man sich dem aber durch eigenes Verhalten so unmittelbar + "einfach" entziehen !

Zitat:

Original geschrieben von flex-didi

Nirgendswo sonst kann man sich dem aber durch eigenes Verhalten so unmittelbar + "einfach" entziehen !

Die Punkte sind schnell zusammen. Mein Vater war mal in einer fremden Stadt unterwegs wo ihm die örtlichen Verkehrsgeflogenheiten nicht so geläufig waren und da gab´s eine Ampel die nach 1 Sekunde (statt 3 Sekunden) von gelb auf rot schaltet. ZACK ein Rotlichtverstoß, Widerspruch zwecklos. Oder einmal kurz in Gedanken auf der Landstraße, 100-70-100 und ZACK mit 100 durchgefahren. Mir ist auf der Autobahn mal einer in meinen Sicherheitsabstand rein gefahren und ZACK werde ich 200 Meter später raus gezogen und bekomme Punkte, weil ich IHM zu dicht aufgefahren wäre. Das muss also alles nicht mal mutwillig sein!

Ich bin gegen diese Reform, abzocke und Bürgerterrorisierung in reinform. Und nein, ich habe 0 Punkte auf dem Konto.

Zitat:

Original geschrieben von draine

da gab´s eine Ampel die nach 1 Sekunde (statt 3 Sekunden) von gelb auf rot schaltet. ZACK ein Rotlichtverstoß, Widerspruch zwecklos.

Hat wer gesagt?

Zitat:

Original geschrieben von draine

Mir ist auf der Autobahn mal einer in meinen Sicherheitsabstand rein gefahren und ZACK werde ich 200 Meter später raus gezogen und bekomme Punkte, weil ich IHM zu dicht aufgefahren wäre.

Wenn 200 Meter nicht reichen, um den Abstand zu berichtigen...

Avatar von Drahkke "Vordenker"
Wed Apr 23 19:30:50 CEST 2014

Etliche Autofahrer haben in der Tat noch erhebliche Probleme mit dem Bremsen, wenn ihnen jemand in den Sicherheitsabstand hineinfährt. Hier besteht leider immer noch enormer Schulungsbedarf. Bei vielen Anderen ist's allerdings auch pure Bequemlichkeit - das rechte Bein müßte ja arbeiten...

Zitat:

Original geschrieben von draine

Die Punkte sind schnell zusammen. Mein Vater war mal in einer fremden Stadt unterwegs wo ihm die örtlichen Verkehrsgeflogenheiten nicht so geläufig waren...

Sorry, aber was ist das denn wieder für ein Blödsinn?

Auch wenn ich in einer anderen Stadt bin, gelten die ganz normalen Verkehrsregeln.

Und wenn Dein Vater auf unbekannten Straßen tatsächlich so überfordert ist, dann wäre ein Führerscheinentzug vielleicht gar nicht so verkehrt...

Avatar von Drahkke "Vordenker"
Wed Apr 23 19:37:28 CEST 2014

Zitat:

Original geschrieben von draine

Oder einmal kurz in Gedanken auf der Landstraße, 100-70-100 und ZACK mit 100 durchgefahren.

Unaufmerksamkeit ist kein Entschuldigungsgrund. Der Fahrzeugführer hat seine volle Aufmerksamkeit während der gesamten Fahrt dem Verkehrsgeschehen zu widmen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von draine

da gab´s eine Ampel die nach 1 Sekunde (statt 3 Sekunden) von gelb auf rot schaltet. ZACK ein Rotlichtverstoß, Widerspruch zwecklos.

Hat wer gesagt?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von draine

Mir ist auf der Autobahn mal einer in meinen Sicherheitsabstand rein gefahren und ZACK werde ich 200 Meter später raus gezogen und bekomme Punkte, weil ich IHM zu dicht aufgefahren wäre.

Wenn 200 Meter nicht reichen, um den Abstand zu berichtigen...

Die Bußgeldstelle bzw. Polizei hat das gesagt bzw. abgelehnt? Wer sonst.

 

200 Meter sind bei 130 km/h schnell zusammen. Und klar geht man dann vom Gas aber jedes mal eine Vollbremsung? Ich bitte euch ...

Bei 130 km/h legt man 200 Meter in etwa 5,5 Sekunden zurück... ja gut, so eine schnelle Reaktion kann man ja von keinem erwarten :rolleyes:

Und zwischen "vom Gas gehen" und "Vollbremsung" gibts keine Abstufungen, wie zum Beispiel "ein wenig abbremsen"?

 

Alles Ausreden, wie immer...

Avatar von Drahkke "Vordenker"
Wed Apr 23 19:51:02 CEST 2014

Zitat:

Original geschrieben von draine

Und klar geht man dann vom Gas aber jedes mal eine Vollbremsung? Ich bitte euch ...

Zwischen "vom Gas gehen" und "Vollbremsung" gibt's noch jede Menge Möglichkeiten...

Zitat:

Original geschrieben von draine

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Hat wer gesagt?

Die Bußgeldstelle bzw. Polizei hat das gesagt bzw. abgelehnt? Wer sonst.

Naja - da gibt es die VwV-StVO.

 

Zitat:

Zu § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

(...)

17 IX. Besonders sorgfältig sind die Zeiten zu bestimmen, die zwischen dem Ende der Grünphase für die eine Verkehrsrichtung und dem Beginn der Grünphase für die andere (kreuzende) Verkehrsrichtung liegen. Die Zeiten für Gelb und Rot-Gelb sind unabhängig von dieser Zwischenzeit festzulegen. Die Übergangszeit Rot und Gelb (gleichzeitig) soll für Kraftfahrzeugströme eine Sekunde dauern, darf aber nicht länger als zwei Sekunden sein. Die Übergangszeit Gelb richtet sich bei Kraftfahrzeugströmen nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Zufahrt. In der Regel beträgt die Gelbzeit 3 s bei zul. V = 50 km/h, 4 s bei zul. V = 60 km/h und 5 s bei zul. V = 70 km/h. Bei Lichtzeichenanlagen, die im Rahmen einer Zuflussregelungsanlage aufgestellt werden, sind abweichend hiervon für Rot mindestens 2 s und für die Übergangssignale Rot und Gelb (gleichzeitig) bzw. Gelb mindestens 1 s zu wählen. Bei verkehrsabhängigen Lichtzeichenanlagen ist beim Rücksprung in die gleiche Phase eine Alles-Rot-Zeit von mindestens 1 s einzuhalten, ebenso bei Fußgänger-Lichtzeichenanlagen mit der Grundstellung Dunkel für den Fahrzeugverkehr. Bei Fußgänger-Lichtzeichenanlagen soll bei Ausführung eines Rücksprungs in die gleiche Fahrzeugphase die Mindestsperrzeit für den Fahrzeugverkehr 4 s betragen.

Die VWV-StVO entfaltet zwar keine direkte Wirkung auf den normalen Verkehrsteilnehmer, aber bei einer Sekunde gelb kann ein guter Anwalt da was draus machen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Die VWV-StVO entfaltet zwar keine direkte Wirkung auf den normalen Verkehrsteilnehmer, aber bei einer Sekunde gelb kann ein guter Anwalt da was draus machen.

Vorausgesetzt die Ampel war wirklich nur eine Sekunde lang gelb. Vielleicht war der Fahrer auch nur mal wieder abgelenkt und hat deswegen das Gelblicht erst so spät gesehen?

Avatar von Drahkke "Vordenker"
Wed Apr 23 20:27:54 CEST 2014

Zitat:

Original geschrieben von heba612

Es geht längst nicht mehr um Verkehrssicherheit, sondern nur ums Abkassieren!

Da das System auf Freiwilligkeit basiert, wird hier nur überschüssige Liquidität abgeschöpft. Das ist legitim, sozial vertretbar und gesellschaftlich akzeptiert.