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Bei Halteverbotsschild ist die Fahrzeugspitze maßgeblich - Die Spitze des Autos entscheidet

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Über Knöllchen oder Nicht-Knöllchen entscheidet bei einem Halteverbotsschild die Front des Autos: Diese darf nicht über das Schild hinausragen.

Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes beim Aufschreiben von Parksündern (Beispielfoto) Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes beim Aufschreiben von Parksündern (Beispielfoto) Quelle: picture alliance / dpa

Aschaffenburg - Es ist ein verbreiteter Irrglaube: Bei Halteverbotsschildern dürfen nur die Vorderräder des Autos nicht in der Verbotszone stehen. Falsch! "Maßgeblich ist die Front des Autos", erklärt der Verkehrsrechtsexperte Frank Häcker. Die Spitze des Fahrzeugs darf die gedachte Linie, die vom Verbotsschild senkrecht zum Gehweg verläuft, nicht überschreiten, sagt der Rechtsanwalt. Die Mitarbeiter vom Ordnungsamt messen zwar kaum auf den Zentimeter genau. Doch wer kein Bußgeld riskieren will, hält sich besser an die Vorgabe.

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