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Führerscheinprüfung: Prinzipiell am Wohnort - Die Theorie ist frei, die Praxis nicht

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Führerscheinanwärter dürfen die praktische Prüfung nur dort absolvieren, wo sie wohnen. Der Grund: Die Prüfung soll der Realität des späteren Autofahrer-Alltags ähneln.

Die praktische Fahrprüfung muss prinzipiell am Wohnort absolviert werden. Für die Theorie gilt diese Regel nicht Die praktische Fahrprüfung muss prinzipiell am Wohnort absolviert werden. Für die Theorie gilt diese Regel nicht Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Wer den Führerschein machen will, kann den Ort der praktischen Prüfung nicht frei wählen. Auch nicht innerhalb Deutschlands. "Das ist zwar je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, aber grundsätzlich gilt, dass der Führerschein da gemacht werden muss, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat", sagt Kurt Bartels vom Fahrlehrerverband Nordrhein-Westfalen (NRW).

Dieser "Lebensmittelpunkt" kann laut Fahrerlaubnisverordnung auch der Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder die Arbeitsstelle sein. Ob die Anwärter zur Prüfung an einem bestimmten Ort zugelassen werden, entscheidet laut Bartels die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Dort muss der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.

Der Grund für diese Einschränkung ist simpel: Autofahrer sollen die Prüfung unter Bedingungen ablegen, die ihrem späteren Fahr-Alltag ähneln. "Es ist ein Unterschied, ob ich auf dem Land meinen Führerschein mache oder in einer Großstadt", erläutert er. Wobei das nicht unbedingt bedeute, dass der Führerschein in der Stadt stets schwerer sei.

"In bergigen Regionen sind die Herausforderungen ja ganz andere als im Flachland." Für die theoretische Prüfung gelte eine derartige Einschränkung des Prüfungsortes nicht, weil die Prüfungsfragen und -anforderungen bundeseinheitlich geregelt seien.

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