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Recht: Wie dunkel darf man Autoscheiben tönen? - Die vorderen Scheiben müssen 70 Prozent Licht durchlassen

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Die Lichtdurchlässigkeit der vorderen Fahrzeugscheiben muss 70 Prozent betragen. Meist ist dies bereits ab Werk ausgereizt, und zusätzliche Tönfolien daher nicht erlaubt.

Die meisten Autos werden bereits mit leicht getönten Windschutzscheiben ausgeliefert. Zusätzliche Tönung ist dann in der Regel nicht erlaubt Die meisten Autos werden bereits mit leicht getönten Windschutzscheiben ausgeliefert. Zusätzliche Tönung ist dann in der Regel nicht erlaubt Quelle: picture alliance / dpa

Essen - Die vorderen Scheiben eines Fahrzeugs müssen "klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei" sein. So steht es in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO). Weil getönte Scheiben Schutz vor Sonneneinstrahlung bieten, Hitze im Auto reduzieren und einen großen Teil der UV-Strahlen reduzieren, bauen die Hersteller heute in fast alle Modellen grün oder grau getöntes Glas ein.

Das ist aber nur leicht getönt, denn die maximale Lichtdurchlässigkeit der Seitenscheiben und der Frontscheibe muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens 70 Prozent betragen, sagt der TÜV Nord.

Ab Werk ist die maximal erlaubte Tönung heute meist schon umgesetzt. Eine zusätzliche Verdunklung durch spezielle Folien ist an Front- und vorderen Seitenscheiben daher in der Regel nicht erlaubt.

Zugelassen ist das Anbringen von Tönungsfolien auf den hinteren Seitenscheiben und auf der Heckscheibe. Das geht aus den bislang vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen für getönte Folien hervor. Voraussetzung ist dann aber ein zweiter Außenspiegel. Grundsätzlich gilt: Tönungsfolien müssen über eine Allgemeine Bauartgenehmigung nach Paragraf 22a StVZO verfügen - oder sie müssen von einem Prüfinstitut wie dem TÜV genehmigt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein.

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