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Recht: Befahren des Radfahrstreifens ist für Autos verboten - Die weiße Linie trennt Autofahrer und Radler

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Radwege sind für Autofahrer tabu, zumindest wenn sie durch eine durchgängige Line von der Fahrbahn getrennt sind. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe rechnen.

Radfahrstreifen sind mit einer durchgehenden weißen Linie gekennzeichnet Radfahrstreifen sind mit einer durchgehenden weißen Linie gekennzeichnet Quelle: picture alliance / dpa

Essen/Hannover - Spezielle Radfahrwege oder Radfahrstreifen sollen helfen, brenzlige Situationen zwischen Autofahrern und Radler zu vermeiden. Fahrzeuge dürfen die durch eine durchgehende, weiße Linie von der Fahrbahn getrennte Spur in der Regel nicht benutzen oder überfahren, erläutert der TÜV Nord. Auch parken darf man darauf nicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld oder einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister.

Die einzigen Ausnahmen, die das Überfahren erlauben: Der Fahrer steuert einen Parkplatz an oder möchte zu einem Grundstück fahren, das nicht anders zu erreichen ist. Dabei dürfen Radfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.

Neben dem reinen Radfahrstreifen gibt es auch noch den sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer - auch Angebotsstreifen genannt. Er ist mit einer gestrichelten Linie auf der Fahrbahn markiert. Er darf laut Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Bedarf befahren werden, wenn dabei Radfahrer nicht gefährdet werden. Das gilt zum Beispiel in einer engen Straße, wenn man einem entgegenkommenden Bus oder Lkw kurzfristig ausweicht. Auch das Halten ist auf dem Schutzstreifen für maximal drei Minuten zulässig.

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