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Polizei erwischt Ford Fiesta mit selbstgebautem "Kuhfänger" - Diese Wertungsprüfung kann er abschreiben

verfasst am

In der Umgebung von Erwitte übte ein 23-Jähriger mit einem Ford Fiesta das Rallye-Fahren. Ohne Zulassung, dafür mit "Kuhfänger". Jetzt drohen ihm schwere Konsequenzen.

In diesem Ford Fiesta ohne Zulassung hielten Beamte einen 23-Jährigen bei Erwitte an In diesem Ford Fiesta ohne Zulassung hielten Beamte einen 23-Jährigen bei Erwitte an Quelle: Polizei Soest

Erwitte - Schon beim Foto muss man zweimal hinschauen. Sind das Teile einer Schrankwand, die da an der Front des alten Fiesta hängen? Nein, es scheint sich doch um an die Stoßstange geschweißte Metallträger zu handeln. Der Seitenspiegel hängt an ein paar Kabeln, Matsch bedeckt Fenster und Blech.

So griff die die Polizei Soest einen 23-Jährigen in der Nähe von Erwitte auf. Der junge Mann war mit dem Kleinwagen auf Feldwegen und in einer Kiesgrube unterwegs. Gültige Kennzeichen hatte sein Auto nicht. Nach Angaben der Polizei übte der Mann das Fahren im Rallye-Stil und dachte, dass dies auf nicht-öffentlichen Feldwegen erlaubt sei. Dass Teile der von ihm befahrenen Wege als öffentliche Straßen gelten, war ihm nach eigener Aussage nicht klar. Das Auto hatte er erst am Vortag von einem Bekannten erworben.

Zwei Anzeigen für den Hobby-Rennfahrer

Der Wagen wurde nicht stillgelegt. Nachdem die Polizei den Mann belehrt hatte, ließ dieser den Wagen mit einem Trailer zurück nach Hause schleppen. In der Nähe das Tatorts hielten sich Bekannte des Fahrers auf. Er beteuerte, diese seien nicht mit dem Auto gefahren.

Die Beamten veranlassten Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Als Strafen drohen dem Fahrer jetzt Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- und sogar Freiheitsstrafen.

Quelle: Pressestelle Polizei Soest

Avatar von granada2.6
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89 Kommentare:
Avatar von Duftbaumdeuter50059
Tue Feb 10 16:58:08 CET 2015

Früh übt sich gut.

 

Gleich kommen die leute die gegen dr. hatz gewettert haben, was hätte könnte würde passieren können.

Gut... das war sicher nicht das intelligenteste, was der Fahrer jeh gebracht hat, aber mit einer Freiheitsstrafe drohen, weil ein erwachsenes Kind etwas Spaß haben wollte finde ich dann doch fraglich. :rolleyes:

Auch kein Geniestreich, diese Aktion, allerdings hat er scheinbar niemanden gefährdet und sich einsichtig gezeigt. Mal sehen, ob ein strenger Richter wieder mal ein Exempel statuieren will oder den Rallye-Amateur mit einer milden Strafe dazu anhalten will, sich vorher mal hinreichend zu informieren.

Avatar von Trennschleifer48055
Tue Feb 10 17:23:58 CET 2015

Dies gelesen:

 

... und dachte, dass dies auf nicht-öffentlichen Feldwegen erlaubt sei...

 

und das gedacht:

 

Warum überlässt so einer das Denken nicht einem Pferd, das hat den grösseren Kopf? :p

 

Gruss

 

Steuerkatze

Avatar von @work "im Ruhestand..."
Audi
Tue Feb 10 17:35:31 CET 2015

Es ist schwer heutzutage noch ein bisschen Spaß zu haben.

Na das Problem ist hier wohl nicht die Nicht-öffentliche Strasse, sondern, dass Teile davon eben doch öffentliche Strassen waren.

 

Sonst sollte das kein Problem darstellen - oder?

hier ist aber die Polizei in der Beweispflicht.

"das Teile der von Ihm befahrenen Wege als öffentliche Straßen gelten…."

 

Eine öffentliche Straße kann ein geteerter Feldweg sein, das ist richtig. Fährt er aber auf einem richtigen Feldweg, die NIE öffentlich sind, dann hat er kein Problem.

 

Blöd nur, wenn er den offiziellen Zufahrtsweg zur Kiesgrube genommen hat, und da kein Privatstraßenschildchen hing...

Avatar von Kurvenräuber24205
Tue Feb 10 18:09:40 CET 2015

Zitat:

@@work schrieb am 10. Februar 2015 um 17:35:31 Uhr:

Es ist schwer heutzutage noch ein bisschen Spaß zu haben.

Eigentlich nicht.

Es ist nur schwer heutzutage gute Bildung genossen zu haben.

Zitat:

Fährt er aber auf einem richtigen Feldweg, die NIE öffentlich sind, dann hat er kein Problem

Verlässlich "nie öffentlich" ist höchstens der Weg ÜBER ein Feld, aber normale Verbindungswege "hintenrum" zwischen Dörfern sind eigentlich immer Wege von der Gemeinde. Und zudem gelangt man gar nicht auf diese Wege, ohne auch ganz offensichtliche Nebenstraßen mit StVO zu nutzen.

 

Das Ganze kann man nun so oder so sehen : OK, vielleicht war er noch ein wenig jugendlich drauf und wollte halt mal "Rally-Auto" spielen, wegen dem braucht nun wirklich niemand in den Knast zu kommen. Andererseits hat so eine Konstruktionsweise natürlich schon eine böse Wirkung, wenn tatsächlich mal ein Passant vors Auto kommt

 

Ist halt immer schwierig.......als ich knapp 15 Jahre alt war, hab ich mein Peugeot-Mofa auf knapp 100 km/h frisiert, wurde letztendlich erwischt und mußte 100 DM bezahlen, in zwei Raten. Da hätte theoretisch auch Alles Mögliche passieren können. Aber ich fand die Strafe und die Stillegung damals sogar schon recht fies. ;)

Avatar von Fensterheber134780
Tue Feb 10 18:47:12 CET 2015

Willkommen im Land der Spaßbremsen und Regelerotiker.

Avatar von Schattenparker48230
Tue Feb 10 18:49:18 CET 2015

Zitat:

@samthepspuser schrieb am 10. Februar 2015 um 16:58:56 Uhr:

Gut... das war sicher nicht das intelligenteste, was der Fahrer jeh gebracht hat, aber mit einer Freiheitsstrafe drohen, weil ein erwachsenes Kind etwas Spaß haben wollte finde ich dann doch fraglich. :rolleyes:

Es droht niemand. Eine mögliche Rechtsfolge der Tat ist nun mal die Freiheitsstrafe. Das zu nennen, ist nur richtig. Dass niemand für solchen Kleinkram in den Knast wandert, ist ein anderes Thema.

Avatar von Spannungsprüfer22323
Tue Feb 10 18:49:59 CET 2015

Welcher wahre Petrolhead hat diese JugendSünden nicht auch begangen?:D

Zitat:

@martinkarch schrieb am 10. Februar 2015 um 18:26:30 Uhr:

Und zudem gelangt man gar nicht auf diese Wege, ohne auch ganz offensichtliche Nebenstraßen mit StVO zu nutzen.

Doch natürlich. Wenn er den Wagen mit dem Trailer abgeholt hat, dann könnte er ihn auch mit Trailer hingebracht haben. Man darf seinen PKW auch ohne Umweltplakette in einer Umweltzone parken, sofern man ihn dahin bekommt ohne den Motor zu starten (Hebekran o.ä.).

Zitat:

@kerebi schrieb am 10. Februar 2015 um 16:58:08 Uhr:

Gleich kommen die leute die gegen dr. hatz gewettert haben, was hätte könnte würde passieren können.

Da der junge Mann niemanden gefährdet hat sehe ich da keine Ähnlichkeiten ;)