Fahrverbote stehen nicht im Konzept des "Luftreinhalteplan" Bayerns -
Diesel-Fahrverbot: Gericht verhandelt über Zwangsgeld gegen Bayern
verfasst am 28.01.2018Wegen teils drastischer Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte untersucht das Verwaltungsgericht München den Luftreinhalteplan der Stadt. Dieser sieht trotz Vorgabe des Gerichts keine Fahrverbote vor.
Hier klagt die "Deutsche Umwelthilfe" gegen das Land Baden-Württemberg und den neuen Luftreinhalteplan, der vom 1. Januar 2018 in Stuttgart gelten soll. Nun wird auch der Freistaat Bayern verklagt
Quelle: dpa / Picture Alliance
München - Das Verwaltungsgericht München nimmt am Montag den Luftreinhalteplan des Freistaats Bayern für die Landeshauptstadt erneut unter die Lupe. Denn trotz einer Vorgabe des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sieht das Konzept keine Fahrverbote für Dieselautos als letztes Mittel vor. Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro oder sogar Zwangshaft gegen Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) beantragt.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte den Freistaat verpflichtet, noch 2017 die Straßen aufzulisten, auf denen der Stickstoffdioxid-Grenzwert der EU überschritten wird, und außerdem ein Konzept für Fahrverbote vorzulegen. Aber der kürzlich veröffentlichte Luftreinhalteplan sieht weiterhin keine Fahrverbote vor. Sie wären nicht vollziehbar und würden den Verkehr nur auf andere Straßen verlagern, erklärten die Behörden. Ob kommunale Fahrverbote überhaupt zulässig sind, klärt ab 22. Februar das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die Deutsche Umwelthilfe wirft dem Freistaat vor, er ignoriere weiterhin ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, und klagt auf dessen Durchsetzung. Der Geschäftsführer des Vereins, Jürgen Resch, sagte dem Radiosender Antenne Bayern, möglicherweise könnte sich der Antrag auf Zwangshaft sogar gegen Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) richten. Im Prozess am Montag wird der Freistaat von einer Abteilungsleiterin des Umweltministeriums und der Regierung von Oberbayern vertreten.
Zuständig für die Luftreinhaltepläne in den Kommunen sind die Länder. Die DUH hatte gegen den Freistaat bereits im vergangenen Jahr ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro erwirkt.
Die EU hat für die Luft an Straßen eine Stickoxid-Belastung von 40 Mikrogramm im Jahresmittel als Höchstwert festgesetzt. Dieser Grenzwert wird in der Landshuter Allee und am Stachus überschritten. An der Landshuter Allee werden gut 40 Prozent der Stickoxide von Dieselautos verursacht. In der Stadt und im Landkreis München sind rund 390.000 Dieselautos zugelassen. Das sind mehr als 40 Prozent aller Autos.
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte, wenn Fahrverbote kämen, brauche es eine blaue Plakette: "Nur so kann verhindert werden, dass alle Autofahrer ausgesperrt werden."
Quelle: dpa |
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