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Elektro-Scooter bald legal - Regeln zu kompliziert? - E-Tretroller brauchen ein Versicherungs-Kennzeichen

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Elektro-Tretroller sollen spätestens Anfang 2019 legalisiert werden. Der TÜV kritisiert: Die geplante Verordnung stellt zu hohe technische und rechtliche Anforderungen.

Cleveres Fahrzeug für die Kurzstrecke? Elektro-Tretroller sollen in Kürze legalisiert werden Cleveres Fahrzeug für die Kurzstrecke? Elektro-Tretroller sollen in Kürze legalisiert werden Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Eine Viertelstunde zum Bäcker oder zur Bushaltestelle laufen? Viele nehmen da lieber das Auto. Kleine Elektro-Scooter sollen das überflüssig machen. Nach langer Vorbereitung dürfen sie bald offiziell auf die Straße: Die Tretroller mit Elektromotor und Akku. Eine entsprechende „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ komme „Ende 2018 oder spätestens Anfang 2019“, kündigt das Bundesverkehrsministerium an.

Zwar sieht man die Elektro-Tretroller schon länger durch Parks oder auf Radwegen herumflitzen. Ebenso wie Skateboards mit Elektromotor und querstehende Gefährte, Hoverboards genannt, mit zwei seitlichen Rädern. Erlaubt sind sie bisher alle nicht. Motorfahrzeuge, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, brauchen in Deutschland für öffentliche Straßen eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung. Beides fehlt den Kleinstfahrzeugen.

Deshalb beschlagnahmte allein die Berliner Polizei in diesem Jahr bislang mehr als 60 der nicht erlaubten Elektrofahrzeuge. Das Fahren mit einem Kraftfahrzeug ohne Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 70 Euro. Die geplante Erlaubnis soll nun nur für die Elektro-Tretroller gelten. Die anderen kleinen Elektrofahrzeuge bleiben weiter verboten. Vorerst zumindest, wie es vom Ministerium heißt.

Das soll erlaubt werden

Der Plan: Die E-Roller dürfen künftig mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf Fahrradwegen fahren. Gibt es keinen Radweg, müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege sind tabu. Sie müssen ausgestattet sein mit einer „Lenk- oder Haltestange“, „zwei voneinander unabhängigen Bremsen“, „nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern“ (Blinkern) und „einer helltönenden Glocke“.

Die kleinen Roller brauchen außerdem eine Versicherungsplakette, ähnlich wie Mofas und kleine Motorroller. Helme sind nicht vorgeschrieben. Der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis besitzen. So steht es in der mehr als 40 Seiten langen Verordnung.

Genutzt werden die Roller vor allem für kürzere Wege, etwa von der Wohnung zur Bahn- oder Bushaltestelle oder vom Büro zum Einkaufen. In den USA, aber auch in Moskau, Paris und Wien verbreiten sich Elektro-Tretroller zum Ausleihen. Aber natürlich können auch Privatleute Roller kaufen, damit zum Bäcker fahren und sie zu Hause wieder aufladen.

Kritik: zu kompliziert

Inzwischen häuft sich Kritik an den umfangreichen technischen Vorschriften. Der TÜV-Verband begrüßte die neue Regelung zwar grundsätzlich, moniert aber die geforderte Versicherungspflicht. Rechtlich würden die E-Tretroller Kraftfahrzeugen gleichgestellt und wären deswegen im öffentlichen Personennahverkehr verboten. „Eine Mitnahme in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Zügen sollte aber grundsätzlich möglich sein.“ Außerdem solle auch das Fahren mit E-Skateboards und Hoverboards gesetzlich geregelt werden.

Auch der Bundesverband eMobilität (BEM) hält die technischen Anforderungen für zu umfangreich. Und Sandra Hass vom ADAC Berlin-Brandenburg meint: „Wenn das Gerät wirklich 20 Kilo wiegen würde, wäre das ein Problem für den öffentlichen Personennahverkehr.“

Firmen wie Lime, die mit ihren E-Tretrollern bisher vor allem in den USA vertreten sind, wollen das Geschäft in deutsche Städte wie Berlin bringen. Reservieren, Starten und Bezahlen läuft wie beim Car-Sharing über Smartphone-Apps. Die Firmen laden die Akkus wieder auf.

Die deutschen Kommunen müssten regeln, wer die abgestellten Leih-Roller im Blick behält. In den USA gab es Ärger, weil sie überall herumlagen und Wege blockierten. Auch von gestiegenen Unfallzahlen war die Rede. Wie sich die schnellen Tretroller auf holprigen und überfüllten deutschen Radwegen machen, muss sich im nächsten Frühling zeigen. Für Kinder bleiben die Elektro-Tretroller weiterhin verboten.

 

Quelle: dpa

 

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