Wer in einem EU-Land gegen dort geltendes Verkehrsrecht verstößt, kann seinen Führerschein verlieren, auch wenn der in einem anderen EU-Land ausgestellt wurde. Das entschied der Europäische Gerichtshof.
Quelle: picture alliance / dpa Luxemburg - Autofahrer können bei schweren Verstößen ein Fahrverbot ausgesprochen bekommen, auch wenn ihr Führerschein im EU-Ausland ausgestellt wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte eine Österreicherin, die in Deutschland kurz hinter der Grenze kontrolliert worden war. Die Polizei stellte mit einer Blutprobe fest, dass sie Cannabis konsumiert hatte. Der Frau wurde vorerst verboten, mit ihrem österreichischen Führerschein in Deutschland zu fahren. In Österreich behielt sie dagegen ihre Fahrerlaubnis, weil dort nach Angaben des EuGH etwas andere Regeln gelten. Die Klägerin argumentierte, dass nur die Behörden in Österreich entscheiden dürfen, ob sie weiterhin Auto fahren darf. Der EuGH urteilte jedoch anders (Rechtssache C-260/13). Nach Ansicht der Richter kann ein EU-Land einen Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat für ungültig erklären, wenn ein Autofahrer dort gegen nationales Recht verstößt. Der Staat müsse aber Bedingungen festlegen, wie der Betroffene seinen Führerschein zurückerlangen kann. In Deutschland kann man dazu ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass ein Jahr keine berauschenden Mittel eingenommen wurden. Details muss aber das Verwaltungsgericht Sigmaringen prüfen, das auch im Einzelfall der Österreicherin entscheiden wird. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |