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Gericht: Mainz muss Diesel-Fahrverbot erwägen - Ein halbes Jahr auf Bewährung

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Schonfrist für Mainz: Fahrverbote für Diesel kommen laut einem Urteil erst ab September 2019 - wenn die Luft vorher weiter dauerhaft zu schmutzig ist.

Mainz muss Fahrverbote zumindest erwägen, da der vorgeschriebene Grenzwert dauerhaft überschritten wird - so das Urteil Mainz muss Fahrverbote zumindest erwägen, da der vorgeschriebene Grenzwert dauerhaft überschritten wird - so das Urteil Quelle: dpa/Picture Alliance

Mainz - Im Prozeß um Diesel-Fahrverbote am Verwaltungsgericht Mainz gibt es ein Urteil. Die Stadt in Rheinland-Pfalz muss nach der Gerichtsentscheidung ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge erwägen. Wenn der Mittelwert der Stickoxid-Belastung im ersten Halbjahr 2019 dauerhaft über dem Grenzwert liege, müsse das Fahrverbot zum 1. September 2019 eingeführt werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die Stadt Mainz verklagt hatte und wegen erhöhter Stickstoffdioxid-Werte (NO2) ein Fahrverbot fordert, beantragte eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Kommune zum 1. April 2019. Die Stadt forderte, die Klage abzuweisen.

Zuvor hatte Richterin Lang Zweifel daran geäußert, ob mit der bislang von der Stadt geplanten Fortschreibung des Luftreinhalteplans die Stickoxid-Werte rechtzeitig und ausreichend gesenkt werden können. Diese Fortschreibung sieht keine Fahrverbote vor. Lang sagte, die Stadt müsse sich zumindest Gedanken über mögliche Fahrverbote machen.

Im Verfahren hatte die Richterin von "unstreitig erhöhten Werten" an Stickstoffdioxid in der Luft gesprochen. Diese Überschreitung der Grenzwerte an einer Messstelle gebe es schon seit Längerem, sagte die Vorsitzende Richterin Stefanie Lang am Mittwoch. "Wir können feststellen, dass der Grenzwert nicht eingehalten werden kann."

Die Stadt habe insofern die Verpflichtung, Maßnahmen für eine kurzfristige und dauerhafte Minderung in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Der Kommune zufolge sei mit der geplanten Fortschreibung des Planes der Grenzwert bis Ende 2019 einhaltbar. Die Frage sei nun, ob das auch zu schaffen sei und ob dies angesichts eines seit Anfang 2010 geltenden Grenzwerts schnell sei.

Bereits am Dienstag hatte der Verband "Deutsche Umwelthilfe" auf Diesel-Fahrverbote auch in Limburg in Hessen und Oldenburg in Niedersachsen geklagt. Bis November will der Verband Prozesse in 39 deutschen Städten anstrengen.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat zurückhaltend auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz zur Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten reagiert. "Wir werden uns das genau anschauen und gucken, was sind die Folgen und wie können wir die Stadt gegebenenfalls unterstützen", sagte Dreyer am Mittwoch im Landtag in Mainz. Sie habe gerade auf Twitter von der Entscheidung erfahren und müsse sich erst noch über die Einzelheiten informieren, sagte Dreyer während der Haushaltsdebatte des Landtags.

 

 

Quelle: dpa

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