Wer sein Autofenster offen stehen lässt, hat höchstens ein Diebstahl-Problem? Nicht ganz. Es kann dafür auch ein Knöllchen geben.
Stuttgart - Trotz sommerlicher Temperaturen sollte man sein Auto nicht mit offenem Fenster abstellen. Der Auto Club Europa (ACE) warnt: Die Polizei kann dafür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro verhängen. Der Grund: Fahrzeuge müssen gegen unbefugte Nutzung gesichert werden. So steht es im Paragrafen 14, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung. (StVO). Dazu gehört das Verschließen von Türen und Schiebedach ebenso wie das Schließen der Fenster. Im Normalfall toleriert die Obrigkeit es, wenn man die Fenster etwa einen Fingerbreit offen lässt, um einen übermäßigen Hitzestau zu vermeiden. Cabriofahrer dürfen ihr Fahrzeug sogar mit offenem Verdeck parken, müssen aber abschließen. Gerade weil sich der Innenraum so stark aufheizt dürfen Kinder und Tiere bei Sommertemperaturen nie im geparkten Auto zurückgelassen werden, warnt der Club. Der Innenraum kann sich durch Sonneneinstrahlung pro Minute um ein Grad aufheizen. Bei 30 Grad Celsius Außentemperatur werden im Auto binnen kurzer Zeit bis zu 70 Grad erreicht. Wer bei brütender Hitze im Auto eingeschlossene Kinder oder Tiere entdeckt, sollte daher unverzüglich Polizei oder Rettungsdienste alarmieren. Quelle: SP-X |