Ein Sportwagen beschleunigt und bremst unsanfter als eine Langstreckenlimousine - so weit klar. Eine Porsche-Kundin wollte sich damit nicht abfinden und von ihrem Leasingvertrag zurücktreten.
Hamm - Geht beim Schalten ein Ruck durch einen Sportwagen, muss das kein Mangel sein. Es kann durch die Fahrzeugtechnik bedingt und womöglich sogar gewollt sein. Folglich kann ein Käufer in einem solchen Fall auch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 28 U 162/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. In dem verhandelten Fall hatte eine Frau einen neuen Porsche Boxster S geleast, der über mehr als 300 PS und ein automatisches Getriebe verfügt. Die Kundin beanstandete eine ruckhafte Beschleunigung und ein ebenso ruckartiges Abbremsverhalten. Sie wollte deshalb vom Vertrag zurücktreten. Doch das Gericht konnte keinen Mangel erkennen: Die für den Fahrer spürbaren Schaltvorgänge stellten keinen technischen Fehler dar. Sie seien auf die auch im Prospekt beschriebene "straffe und unmittelbare" Abstimmung des Getriebes zurückzuführen und daher gewollt. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht Quelle: dpa |