Wer für die Urlaubsfahrt Reservesprit im Kofferraum mitführt, sollte darauf achten, welche Länder durchfahren werden. Nicht überall ist ein befüllter Kanister erlaubt.
Berlin - Vielen Autofahrern gibt ein gut gefüllter Benzinkanister im Kofferraum ein sicheres Gefühl für lange Urlaubsreisen. Doch wer mit solch einer Spritreserve losfährt, sollte sich sicher sein, dass dies im Zielland oder in Ländern, die unterwegs durchfahren werden, auch erlaubt ist. Nach Angaben der Sachverständigen-Organisation Dekra ist in Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Luxemburg und Rumänien das Mitführen von Kraftstoff grundsätzlich verboten. Deutschland erlaubt die Mitnahme von Benzinkanistern. Allerdings darf die Gesamtmenge von 60 Liter je Reservebehälter nicht überschritten werden. Auch wer eine Fähre nimmt sollte vorher nachfragen. Unabhängig von Höchstgrenzen zwischen 5 und 25 Litern, die viele Länder für die Spritmitnahme festgelegt haben, rät die Dekra aus Sicherheitsgründen, höchstens 10 Liter mitzunehmen. Außerdem sollte der Kanister nicht bis zum Rand befüllt werden, damit sich der Sprit bei Hitze noch gefahrlos ausdehnen kann. Nur Kanister nach bestimmter DIN-Norm erlaubtIm Kofferraum sollte ein Kanister gut gesichert werden, damit er nicht verrutschen und dabei im schlimmsten Falle beschädigt werden kann. Spritkanister müssen laut Dekra einer der DIN-Normen 7274 oder 16904 entsprechen - dies garantiere, dass sie dicht schließen sowie bruch- und kindersicher sind. Der Transport von Kraftstoffen in anderen Behältnissen stellt eine Gefahr für die Insassen dar und ist verboten, so die Experten. Kanister tauscht man am besten etwa fünf Jahre nach Herstellung aus, weil Kunststoff mit der Zeit spröde wird. Wer übrigens bei günstigen Spritpreisen zuschlägt und den Kraftstoff in der Garage bunkern will, sollte dabei ebenfalls einige Vorschriften beachten. So dürfen etwa in Kleingaragen bis 100 Quadratmeter maximal 20 Liter Benzin und bis zu 200 Liter Diesel, weil dieser schwerer entzündlich ist, gelagert werden. In Wohnräumen erlaubt der Gesetzgeber nur kleine Mengen für den Haushaltsgebrauch, wie Reinigungsbenzin oder Spiritus.
Quelle: dpa |