Verkehrssünder haben oft eine Ausrede für ihr Handeln parat. Doch diese können rechtliche Folgen haben, warnt die Arag.
Düsseldorf - Wird ein Autofahrer von der Polizei befragt, ist das für den Betroffenen oft eine psychische Ausnahmesituation. Zu große Redseligkeit kann dabei von Nachteil sein. Wer zum Beispiel auf den Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung hin sagt, er sei fürchterlich in Eile gewesen, der gesteht seine Schuld. Und er belegt damit sogar vorsätzliches Handeln. Das kann eine Verdoppelung des Bußgeldes bedeuten, sagen die Rechtsexperten der Arag-Versicherung. Vorsicht auch bei der Frage, ob man der alleinige Nutzer des Autos sei und sich zu einer bestimmten Zeit auf einer bestimmten Straße befunden habe. Liegt für diesen Zeitraum eine Kennzeichenanzeige ohne konkrete Beschreibung des Fahrers vor, hat man selbst den Beweis für die eigene Straftat geliefert. Die richtige Reaktion laute: „Hierzu mache ich keine Angaben“, empfehlen die Arag-Experten.
Quelle: spx |