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Urteil: Schätzung einer Rotlichtphase durch Polizei reicht nicht - Eine Sekunde, die über Fahrverbot entscheidet

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Noch schnell bei Rot über die Kreuzung. Doch wie lange stand die Ampel schon auf Rot? Aus einem Urteil des OLG Hamm geht hervor: Eine Schätzung der Polizei reicht nicht.

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, eine Schätzung der Dauer einer Rotlichtphase durch die Polizei reiche nicht aus Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, eine Schätzung der Dauer einer Rotlichtphase durch die Polizei reiche nicht aus Quelle: Picture Alliance

Hamm - Wer mehr als eine Sekunde nach dem Umspringen einer Ampel auf Rot über diese fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Doch für die Ermittlung dieser Dauer reicht eine reine Schätzung durch die Polizei nicht aus. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor, auf die der ADAC hinweist (Az.: 4 RBs 404/17).

In dem Fall fuhr ein Autofahrer bei Rot über eine Ampel. Ein querendes Polizeiauto hatte bereits Grün und musste ausweichen. Die Polizisten gingen davon aus, dass der Autofahrer schon länger als eine Sekunde Rot hatte. Es folgten 320 Euro Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot. Dagegen legte der Autofahrer Einspruch ein. Er hätte noch nicht mehr als eine Sekunde Rot gehabt.

Das Gericht gab ihm Recht. Zweifelsohne sei der Fahrer bei Rot in die Kreuzung eingefahren. Doch wie lange die Ampel schon Rot gezeigt hatte, sei nicht ausreichend belegbar. Die Polizisten gaben an, bei Grün erst nach drei bis fünf Sekunden in die Kreuzung gefahren zu sein. Doch wo genau der Autofahrer zu diesem Zeitpunkt war, sei nicht belegt. Und die rein gefühlsmäßige Schätzung der zufällig anwesenden Polizeibeamten reiche nicht aus.

Da für die konkrete Dauer nicht genügend Anhaltspunkte vorhanden waren, sei nicht automatisch von einem qualifizierten Rotlichtverstoß auszugehen, der ein Fahrverbot nach sich zieht. Das Gericht verwies die Angelegenheit zur weiteren Klärung an das Amtsgericht zurück.

Quelle: dpa

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