Wer einmal bekifft Auto fährt, tut dies nicht automatisch ein weiteres Mal. Ein bayerisches Gericht hat entschieden, dass nur eine MPU über die generelle Eignung als Fahrer entscheiden kann.
München - Einmal bekifft am Steuer - das rechtfertigt nicht ohne Weiteres den Entzug der Fahrerlaubnis. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Führerscheinentzug des Landratsamts Starnberg für einen jungen Autofahrer aufgehoben. Der Grund: Laut Gericht sei entscheidend, ob die einmalige Drogenfahrt bedeutet, dass der Mann auch in Zukunft vor dem Fahren Joints rauchen wird. Um das zu beurteilen, sei aber ein medizinisch-psychologisches Gutachten nötig - genau wie bei Alkohol am Steuer. Die notwendige Untersuchung blieb in diesem Fall aber aus, argumentiert das Gericht. Nicht aus dem Schneider: Fall dürfte in nächste Instanz gehenDer Kläger, damals knapp 20 Jahre alt, hatte sich im April 2014 nach dem Konsum von Cannabis ins Auto gesetzt und war erwischt worden. Er wurde zu einer Strafe von 500 Euro verdonnert. Zusätzlich entzog ihm das Landratsamt die Fahrerlaubnis. Der Mann sei grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hieß es. Dagegen klagte der Mann. In erster Instanz scheiterte der Lenker, nun bekam er Recht. Aus dem Schneider ist der 20-Jährige aber noch nicht. Der Verwaltungsgerichthof ließ eine Revision zu, "wegen grundsätzlicher Bedeutung" wie es juristisch heißt. Damit könnte der Fall noch bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen. Quelle: dpa |