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Urteil zu Fahrverboten auf den 27. Februar verschoben - Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten vertagt

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat seine Entscheidung zu möglichen Diesel-Fahrverboten vertagt. Am 27. Februar soll nun das Urteil gefällt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig konnte am heutigen Donnerstag kein Urteil zu möglichen Diesel-Fahrverboten fällen Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig konnte am heutigen Donnerstag kein Urteil zu möglichen Diesel-Fahrverboten fällen Quelle: Picture Alliance

Leipzig - Die Entscheidung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten wird vertagt. Der 7. Senat will seine Entscheidung am 27. Februar verkünden, wie der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, am Donnerstag sagte. Das Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert, als vorgesehen. Ursprünglich war für Donnerstag die Entscheidung angedacht.

In dem rund vierstündigen Rechtsgespräch ging es um Fragen des Europarechts, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Straßenverkehrsordnung. Zudem wurden die strittigen Fragen der Verhältnismäßigkeit und Kontrollierbarkeit eines möglichen Fahrverbotes erörtert. Im Mittelpunkt der Erörterungen steht die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht anordnen können - oder ob es dafür neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss.

Es geht nur um die Möglichkeit der Anordnung

Verhandelt wird über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (NRW) gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass die Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Der Vorsitzende Richter sagte, es gehe in der Verhandlung darum, ob Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig sind. Es gehe nicht darum, die vielfältige Problematik des Diesel zu betrachten.

Die Länder sind der Auffassung, das Bundesimmissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Der Anwalt der Umwelthilfe hingegen vertrat die Auffassung, dass Fahrverbote nach geltendem Recht möglich sind.

Kretschmann: Bundesweit Blaue Plakette notwendig

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnte vor Diesel-Fahrverboten in Eigenregie. Um das Thema zu regeln, brauche es Plaketten, sagte er in Stuttgart. "Anders ist das nicht zu handeln." Zuständig dafür sei der Bund. "Der ist für den Emissionsschutz zuständig." Plaketten seien kontrollierbar, mit wenigen Schildern umsetzbar, und sie führten in ganz Deutschland zu gleichen Spielregeln.

Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei.

Quelle: dpa

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