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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen VW-Aufsichtsratschef Pötsch - Ermittlungen wegen Marktmanipulation

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VW-Aktionäre haben durch den Abgasskandal Millionen verloren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts auf Marktmanipulation, nun auch gegen Hans Dieter Pötsch.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Hans Dieter Pötsch wegen Verdachts auf Marktmanipulation (Archivbild) Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Hans Dieter Pötsch wegen Verdachts auf Marktmanipulation (Archivbild) Quelle: dpa/Picture Alliance

Wolfsburg/Braunschweig - Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach Angaben des VW-Konzerns gegen Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wegen des Verdachts der Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. VW sei weiter der Auffassung, dass der Vorstand den Kapitalmarkt ordnungsgemäß informiert habe, teilte das Unternehmen am Sonntag mit. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig war zunächst nicht zu erreichen.

Im Abgas-Skandal bei Volkswagen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen möglicher Marktmanipulation bereits gegen Ex-VW-Boss Martin Winterkorn und den amtierenden VW-Markenchef Herbert Diess. Gegen die Manager liegt ein Anfangsverdacht vor, die Finanzwelt zu spät über den aufgeflogenen Abgas-Skandal informiert zu haben und so wichtige Informationen für Anleger unterdrückt zu haben.

Bei Pötsch beziehe sich das Ermittlungsverfahren auf die Zeit, als er Finanzvorstand des Konzerns war, hieß es bei VW. Pötsch und der Konzern wollten die Ermittler „in vollem Umfang unterstützen.“

Auslöser des Ermittlungsverfahrens ist eine Strafanzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Sie wacht über die Pflicht von börsennotierten Unternehmen, die Finanzwelt mit sogenannten Adhoc-Mitteilungen rechtzeitig über wichtige Themen zu informieren. Die Staatsanwaltschaft sieht mit ihren Ermittlungen genügend Anhaltspunkte dafür, dass der Autobauer womöglich zu spät "über die zu erwartenden erheblichen finanziellen Verluste des Konzerns" informiert haben könnte.

Der Anfangsverdacht der Marktmanipulation geht allerdings über den bloßen Zeitverzug hinaus: Laut Wertpapierhandelsgesetz ist eine Marktmanipulation unter anderem dann gegeben, wenn "unrichtige oder irreführende Angaben" gemacht oder Umstände verschwiegen werden, die zum Beispiel den Kurs einer Aktie erheblich beeinflussen können. Wird die Öffentlichkeit also bewusst nicht informiert, kann laut Gesetz eine Marktmanipulation vorliegen. "Eine Marktmanipulation im Sinne dieser Strafnorm des Wertpapierhandelsgesetzes kann nur vorsätzlich begangen werden", hatte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe Mitte des Jahres betont.

 

Quelle: dpa

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