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Baden-Württemberg muss Euro-5-Diesel-Fahrverbote terminieren - Erörterungstermin am Verwaltungsgericht Stuttgart

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Baden-Württemberg wollte zunächst nur Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 4 aus der Stuttgarter Innenstadt aussperren. Das reicht dem Verwaltungsgericht nicht.

Stuttgart - Fahrverbote für Diesel irgendwie, irgendwo, irgendwann? Das Verwaltungsgericht Stuttgart will das nicht akzeptieren. Die Landesregierung von Baden-Württemberg muss sich auf einen Termin für Fahrverbote für Dieselautos der Abgasnorm Euro 5 in Stuttgart festlegen.

Innerhalb der nächsten zwei Wochen müsse das Land erklären, für wann der neue Luftreinhalteplan in Stuttgart ein Einfahrtverbot für Euro-5-Diesel vorsieht, erklärte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag nach einem nicht öffentlichen Erörterungstermin. Daran nahmen das Land und der Verein "Deutsche Umwelthilfe" (DUH) teil. Der Verein will das Land zur "schnellen und vollständigen Umsetzung" des Diesel-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar zwingen. Hält das Land die Frist nicht ein, könnte das Gericht ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro androhen.

Die grün-schwarze Landesregierung hatte am Dienstag angekündigt, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm 4 und darunter geben soll. Sie muss nun dem Gericht versichern, dass im Laufe des nächsten Jahres, etwa im September 2019, auch Dieselautos der Abgasnorm 5 einbezogen werden, hieß es. Ankündigungen gebe es viele, das Land müsse sich nun aber bis 15. Juli darauf festlegen.

Baden-Württemberg fordert Nachrüstungen

Unterdessen macht das Land Baden-Württemberg beim Bund Druck wegen des Themas Nachrüstungen. Der Bund müsse die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass nachgerüstete Diesel offiziell eine Anerkennung und Bescheinigung bekämen.

"Andernfalls ist es den Ländern rechtlich und praktisch unmöglich, entsprechende Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen in Luftreinhalteplänen vorzusehen und umzusetzen", heißt es in einem Brief des Landesverkehrsministeriums an den Verkehrsstaatssekretär im Bund, Gerhard Schulz. Das gelte sowohl für Software- als auch für Hardwarenachrüstungen. Zudem müsse eine Zielmarke beim Stickoxid-Ausstoß festgelegt werden, um zu gewährleisten, dass nur wirksam nachgerüstete Autos zugelassen würden.

Die technische Umsetzbarkeit von Hardware-Nachrüstungen sind weiter nur unzureichend belegt. Das Landesverkehrsministerium und der Autoclub ADAC planen nun einen Langzeittest mit nachgerüsteten Dieselfahrzeugen, der sich bis in den Januar 2019 hinziehen soll. Verkehrsminister Winfried Hermann

(Grüne) bezeichnete Hardware-Nachrüstungen am Freitag als ein wichtiges Instrument, um die Stickoxid-Belastungen dauerhaft zu senken.

Die Automobilindustrie ist bislang gegen Hardware-Nachrüstungen. Am Freitag waren auch deshalb Gespräche des Verkehrsministeriums mit Technikvorständen und Entwicklungschefs der großen Autohersteller und mit Verbandsvertretern geplant. Nach dem Leipziger Urteil war Ende Mai das bundesweit erste Diesel-Fahrverbot in Hamburg in Kraft getreten. Dort handelt es sich aber nur um einzelne Straßenzüge, während in Stuttgart geplant ist, ganze Zonen für alte Dieselautos zu sperren.

 

Quelle: dpa

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