Geschickt verhandeln geht anders: Ein Gebrauchtwagenkäufer hat einen privaten Verkäufer bedroht und einen Preisnachlass erpresst. Jetzt muss er die Differenz nachzahlen.
Quelle: picture alliance / dpa Koblenz - Ein Preisnachlass, den ein Autokäufer mit Druck und bewusst falschen Behauptungen herausgehandelt hat, ist widerrechtlich. Das geht aus einem am Dienstag vom Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz veröffentlichten Urteil hervor. Damit hatte der Verkäufer eines Wagens Erfolg, der einen gewährten Preisnachlass nachträglich wiederhaben wollte und darum klagte (Az.: 2 U 393/13). Der Kläger aus Montabaur hatte im Mai 2012 seinen 2008 gebauten Wagen im Internet für 8.000 Euro angeboten. Ein Mitarbeiter eines Autohändlers aus dem nordrhein-westfälischen Dormagen, der den Wagen kaufte, behauptete bei der Abholung, das Baujahr sei falsch angegeben worden - wissend, dass dem nicht so war. Er bezahlte unter Androhung von Schadenersatzansprüchen nur 5.000 Euro. Der Verkäufer fühlte sich eingeschüchtert, forderte später aber die restlichen 3.000 Euro. Nachdem er in erster Instanz vor dem Koblenzer Landgericht gescheitert war, bekam er nun vor dem OLG Recht. Das Urteil ist rechtskräftig. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |