Doch kein generelles Tempolimit von 120 km/h in Baden-Württemberg: Die Landesregierung rudert nach einem Gutachten zurück und streicht das umstrittene Pilotprojekt.
Stuttgart - Viel Lärm um nichts? Das Bundesland Baden-Württemberg wagte Ende 2015 einen viel diskutierten Vorstoß. Auf der A 81 zwischen Kreuz Hegau und Bad Dürrheim („Bodensee-Autobahn“) und auf der A 96 zwischen Wangen und Aitrach wollte die Landesregierung ein generelles Tempolimit von 120 km/h testen. Die grüne Landesregierung wollte testen, ob sich ein generelles Tempolimit auf die Unfallhäufigkeit und die Schwere von Unfällen auswirkt. Und zog sich damit bundesweit Kritik zu. Denn nicht nur ist freie Fahrt auf deutschen Autobahnen für viele Deutsche ein gefühltes Grundrecht. Die Bundesregierung sah auch rechtliche Probleme. Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen dürfe nur der Bundesverkehrsminister mit Zustimmung des Bundesrates erteilen, teilte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt seinerzeit mit. Als Bundesland dürfe Baden-Württemberg nur punktuelle Tempolimits erlassen. Anscheinend hatte Dobrindt recht, denn das Bundesland rudert nun zurück. Der Landesverkehrsminister Winfried Hermann gibt laut Medienberichten das Pilotprojekt auf. Freie Fahrt auf den Autobahnen 81 und 96 bleibt damit gewährleistet. Ein Rechtsgutachten hatte dem Vorhaben wenig Chancen gegeben und die Rechtsbedenken der Bundesregierung geteilt. „Unter diesen Umständen muss ich mich vom Modellversuch verabschieden“, sagte Winfried Hermann zur „Schwäbischen Zeitung“.
Quelle: dpa; schwäbische Zeitung |