Wer unberechtigt auf einem Eltern-Kind-Parklatz parkt, darf abgeschleppt werden. Diese Parkplätze gibt es nur auf Privatgrundstücken, wo die Hausordnung des Eigentümers gilt.
München - Auch wenn es die letzte freie Lücke vor dem Supermarkt ist: Wer unberechtigt auf einem Eltern-Kind-Parklatz parkt, muss damit rechnen, dass der Wagen abgeschleppt wird. Darauf weist der ADAC hin. Ausgewiesene Eltern-Kind-Parkplätze gibt es laut dem Münchner Club nur auf Privatgrundstücken, etwa vor Supermärkten oder in Parkhäusern. Und dort gilt die Hausordnung des Eigentümers. Hat dieser spezielle Parkflächen eingerichtet, auf denen Eltern mit Kleinkindern oder Babys mehr Platz zum Ein- und Aussteigen haben, darf er Autos auf Kosten des Halters entfernen lassen, die dort unberechtigt abgestellt werden - wenn etwa der Sicherheitsdienst dies beobachtet. Für Fahrer mit Teenagern an Bord oder Einzelfahrer sind Eltern-Kind-Parkplätze nicht bestimmt.
Quelle: dpa |