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Abgas-Skandal: Anschuldigungen gegen Deutschland - EU eröffnet Verfahren gegen 7 Staaten

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Update: VWs Anwendung von Abschalteinrichtungen hat europarechtliche Konsequenzen. Die EU eröffnet ein Verfahren. Zu Unrecht, finden Bundesregierung und Verkehrsminister.

Die Europäische Kommission hat wegen des Abgas-Skandals Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und sechs weitere EU-Staaten eröffnet Die Europäische Kommission hat wegen des Abgas-Skandals Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und sechs weitere EU-Staaten eröffnet Quelle: dpa/Picture Alliance

Brüssel/Berlin – Die EU-Kommission hat sieben Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, darunter Deutschland, blaue Briefe zugestellt. Es geht um mutmaßliche Versäumnisse im Abgas-Skandal. Die beschuldigten Staaten, darunter Deutschland, müssen nun binnen zwei Monaten auf die Anschuldigungen reagieren.

EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska sagte in einem Statement: “An das Gesetz müssen sich zuerst die Autohersteller halten. Aber nationale Regierungen müssen sicherstellen, dass dies auch tatsächlich der Fall ist.“

Dafür brauche es in jedem Staat „effektive, angemessene und abschreckende Strafandrohungen, die Autobauer von Verstößen gegen Gesetze abhielten. Der Tschechischen Republik, Griechenland und Litauen wirft die EU vor, solche Vorschriften nie eingeführt zu haben.

Hätte Deutschland VW bestrafen müssen?

Deutschland, Luxemburg, Spanien und Großbritannien dagegen wird vorgeworfen, diese Strafen nicht ausreichend angewandt zu haben. All diese Länder haben Typgenehmigungen für Volkswagen ausgestellt – und hätten trotz des Einsatzes illegaler Software durch den Konzern nicht gehandelt.

Gegen Deutschland und Großbritannien erhebt die EU-Kommission einen weiteren Vorwurf: Beide Länder hätten der Behörde in ihren nationalen Untersuchungsberichten zum Abgas-Skandal nicht sämtliche bekannten Informationen zur Verfügung gestellt. Brüssel will nachvollziehen können, ob die gewährten Ausnahmen für den Einsatz sogenannter Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung nötig waren.

Update: Bundesregierung widerspricht EU-Kommission

Die Bundesregierung hält das Vorgehen der EU-Kommission gegen Deutschland für unberechtigt. Deutschland habe als einziges Land in Europa "Sofortmaßnahmen zur gezielten Vermeidung von unzulässigen Abschalteinrichtungen" umgesetzt, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Im Fall Volkswagen sei man "entsprechend dem das Verwaltungsrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" vorgegangen mit dem Ziel, das illegale Herunterregeln der Abgasreinigung zu beenden.

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) wiederholte seine Forderung, die entsprechende Europa-Verordnung so zu schärfen, "dass der Stand der Technik als Prüfmaßstab festgelegt werden muss". Ziel sei es, die Ausnahmen für grundsätzlich verbotene Abschalteinrichtungen massiv einzuschränken, die mit dem Schutz des Motors begründet werden können. Diese Forderung werde inzwischen auch von Frankreich unterstützt, betonte das Ministerium.

Am Ende droht eine Klage

Der VW-Konzern vertritt die Auffassung, dass der Einsatz seiner Abschaltsysteme in Europa legal war. Die Nutzung solcher Programme ist hier seit 2007 verboten. Es gibt aber Ausnahmen - etwa wenn Motorschäden oder eine Beeinträchtigung der Sicherheit drohen.

Die betroffenen Regierungen haben im Vertragsverletzungsverfahren nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu antworten. Danach kann die EU-Kommission den nächsten Schritt des Verfahrens einleiten, das am Ende zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen kann.

Quelle: bmt/dpa

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