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EU-Kartellbehörde eröffnet Verfahren gegen Daimler, BMW und VW - EU-Kartellbehörde ermittelt gegen Daimler, VW und BMW

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Haben sich BMW, VW und Daimler bei der Einführung des SCR-Systems abgesprochen und so umweltfreundlichere Autos verzögert? Dem Vorwurf geht die EU-Kartellbehörde nach.

Die EU-Kartellbehörde geht dem Verdacht nach, dass sich Volkswagen, BMW und Daimler bei der Einführung des SCR-Katalysators abgesprochen haben. Dadurch könnten sie den Fahrern die Möglichkeit umweltfreundlichere Autos zu kaufen vorenthalten haben Die EU-Kartellbehörde geht dem Verdacht nach, dass sich Volkswagen, BMW und Daimler bei der Einführung des SCR-Katalysators abgesprochen haben. Dadurch könnten sie den Fahrern die Möglichkeit umweltfreundlichere Autos zu kaufen vorenthalten haben Quelle: Picture-Alliance

Brüssel - Die deutschen Autobauer müssen sich wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Absprachen einem offiziellen Kartellverfahren der EU-Kommission stellen. "Die Kommission will eingehender untersuchen, ob BMW, Daimler und VW vereinbart haben, bei der Entwicklung und Einführung wichtiger Technologien zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht miteinander zu konkurrieren", teilte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Dienstag in Brüssel mit.

Die EU-Wettbewerbskommission unter der Leitung von Margrethe Vestager hatte bereits 2017 mit Voruntersuchungen in dem Fall begonnen Die EU-Wettbewerbskommission unter der Leitung von Margrethe Vestager hatte bereits 2017 mit Voruntersuchungen in dem Fall begonnen Quelle: Picture-Alliance Die Kommission hatte bereits im Oktober 2017 mit Voruntersuchungen bei den Autoherstellern begonnen und war auch bei den Herstellern vorstellig geworden. Mit dem nächsten Schritt leitet die Brüsseler Wettbewerbsbehörde nun ein formelles Verfahren ein.

Konkret sollen sich die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und um Feinstaub-Partikelfilter für Benzinmotoren abgesprochen haben. "Falls dieser Verdacht zutreffen sollte, hätten die Hersteller den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen", so die EU-Kommissarin.

Zu den Einzelheiten wollten sich die Hersteller nicht äußern. Sie kündigten lediglich ihre weitere Unterstützung an. Die Autobranche steht bereits wegen der VW-Abgasaffäre und zu hoher Diesel-Emissionen unter Druck - bei den jetzt in Rede stehenden Kartellverstößen könnten ihnen Milliardenstrafen drohen.

Das Kartell soll seit den 1990er Jahren bestehen

Der "Spiegel" hatte im Juli 2017 über ein seit mehr als 20 Jahren bestehendes Kartell deutscher Autobauer berichtet. Vertreter von Volkswagen, BMW und Daimler sowie den VW-Töchtern Audi und Porsche hätten sich über Fahrzeuge, Kosten, Zulieferer und auch die Reinigung von Diesel-Abgasen abgesprochen. Mehr als 200 Mitarbeiter der Unternehmen sollen sich seit den 1990er Jahren in geheimen Arbeitskreisen abgestimmt und auf diese Weise den Wettbewerb außer Kraft gesetzt haben. Es soll um alle Details der Autoentwicklung gegangen sein.

Die Hersteller sollen sich bei anderen technischen Details ebenfalls miteinander abgesprochen haben Die Hersteller sollen sich bei anderen technischen Details ebenfalls miteinander abgesprochen haben Quelle: Picture-Alliance Die förmlichen Ermittlungen der EU-Kommission beziehen sich nun aber lediglich auf das Thema Emissionen. Preisabsprachen sind nicht Teil des Verfahrens. Auch hat die Kommission nach eigenen Angaben gegenwärtig keine Anhaltspunkte dafür, dass es Absprachen mit Blick auf mögliche Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgasemissionen gegeben habe.

Ebenso sind zunächst andere Themen des sogenannten Fünferkreises ausgeschlossen, in dem sich die Hersteller ausgetauscht haben. Darin wurden der Kommission zufolge etwa Detailfragen erörtert wie die Höchstgeschwindigkeiten von Tempomaten oder das Öffnen von Cabrio-Dächern. "Gegenwärtig kann die Kommission noch nicht einschätzen, ob diese Gespräche des Fünferkreises als wettbewerbswidriges Verhalten einzustufen sind, dem nachgegangen werden sollte." Technische Zusammenarbeit ist unter bestimmten Umständen in der EU zulässig - wenn sie Verbesserungen bringt.

Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. Wessen Antrag zuerst eingereicht wurde und wer damit zum Zuge kommen wird, ist bislang nicht klar. Der Kronzeuge in Kartellverfahren darf in der Regel auf den größten Nachlass bei Strafzahlungen bis hin zur kompletten Verschonung hoffen.

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Quelle: dpa

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