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Zeugenaussage von Ex-VW-Chef Winterkorn vor Gericht noch fraglich - Eventuell besteht Aussageverweigerungsrecht

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Muss er aussagen? In einem Schadensersatz-Klageprozess wurde Ex-VW-Boss Winterkorn in den Zeugenstand geladen. Ob er erscheinen muss, wird jedoch noch verhandelt.

Einer seiner letzten großen Auftritte: Martin Winterkorn auf der IAA 2015 Einer seiner letzten großen Auftritte: Martin Winterkorn auf der IAA 2015 Quelle: dpa/Picture Alliance

Paderborn - Ob der ehemalige VW-Konzernchef Martin Winterkorn als Zeuge in einem Schadenersatzprozess im Abgasskandal aussagen muss, ist noch nicht entschieden. Das Landgericht Paderborn hatte ihn ursprünglich für den 2. Dezember in den Zeugenstand gerufen, weil es sich Erkenntnisse über die Affäre um manipulierte Schadstoff-Messungen erhofft. In dem Zivilprozess verlangt ein VW-Kunde Schadenersatz.

Der Termin sei jedoch aufgehoben worden, weil die Richter zunächst über die Frage entscheiden müssten, ob Winterkorn von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen könnte, sagte ein Gerichtssprecher am Montag auf dpa-Anfrage. Diese Frage soll zunächst in einer mündlichen Verhandlung am 20. Januar entschieden werden, in der Winterkorns Anwesenheit nicht notwendig sei.

Hintergrund sei ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen den früheren Konzernchef wegen möglicher Kursmanipulationen, erläuterte der Gerichtssprecher. Geklärt werden müsse, ob dies klar von der in Paderborn verhandelten Schadenersatzklage zu trennen sei. Sobald sich die Dinge überlappten und die Gefahr bestehe, dass Winterkorn sich selbst belaste, sei ein Aussageverweigerungsrecht denkbar.

 

 

Quelle: dpa

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