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Uber legt Widerspruch gegen gerichtliches Verbot ein - Fahrdienst wehrt sich gegen einstweilige Verfügung

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Am Dienstag hat das Landgericht Frankfurt den Fahrdienst Uber gestoppt. Noch am selben Tag legte das Unternehmen Widerspruch ein.

Im Moment darf Uber keine Personen befördern. Das Landgericht Frankfurt hat gegen den Fahrdienst eine einstweilige Verfügung erlassen. Uber legt Widerspruch ein Im Moment darf Uber keine Personen befördern. Das Landgericht Frankfurt hat gegen den Fahrdienst eine einstweilige Verfügung erlassen. Uber legt Widerspruch ein Quelle: picture alliance / dpa

Berlin/Frankfurt - Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber hat Widerspruch gegen das gerichtliche Verbot seiner Dienste in Deutschland eingelegt. Das teilte das Landgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Gleichzeitig habe das US-Unternehmen beantragt, dass die einstweilige Verfügung gegen Uber bis zur Verhandlung ausgesetzt wird, berichtete Gerichtssprecher Arne Hasse. Der Widerspruch sei bereits am Dienstag eingegangen. Man werde nun einen Termin für eine mündliche Verhandlung innerhalb der nächsten Wochen festlegen.

Das Landgericht hatte Uber die Vermittlung von Fahrten ohne behördliche Zulassung bundesweit untersagt und mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Fahrt gedroht. Beantragt wurde die einstweilige Verfügung von der Taxi Deutschland Servicegesellschaft. Die Genossenschaft kritisiert unter anderem, dass Uber Fahrgäste mit privaten Fahrern zusammenbringe, die nicht die üblichen Auflagen des Taxigewerbes erfüllten.

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