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Kfz-Haftpflicht: Versicherung kann bei Fahrerflucht Zahlung verweigern - Fahrerflucht: Versicherter muss Schaden selbst zahlen

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Wer nach einem Unfall Fahrerflucht begeht, kann nicht auf seine Haftpflichtversicherung vertrauen. Unter Umständen muss der Verursacher den Schaden selbst zahlen.

Wer sich nach einem Unfall aus dem Staub macht, muss womöglich für den Schaden selbst aufkommen. Die Haftpflichtversicherung kann ihn in Regress nehmen Wer sich nach einem Unfall aus dem Staub macht, muss womöglich für den Schaden selbst aufkommen. Die Haftpflichtversicherung kann ihn in Regress nehmen Quelle: dpa/picture-alliance

Ansbach - Fahrerflüchtige Autofahrer können von ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden. Unter Umständen müssen sie den von ihnen verursachten Schaden selbst zahlen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Ansbach (Az.: 5 C 816/16).

In dem verhandelten Fall beschädigte eine Frau ein parkendes Auto und fuhr fort. Als der Besitzer, der zum Unfallzeitpunkt nicht beim Auto war, den Schaden entdeckte, rief er die Polizei. Die Frau wurde ausfindig gemacht, gab aber an, nichts gemerkt zu haben. Ein Gutachten ergab jedoch, dass ihr Auto an dem Unfall beteiligt war, und dass sie das hätte mitbekommen müssen.

Ihre Haftpflichtbedingungen besagen, dass sie unter anderem einen Unfallort nicht verlassen darf, ohne die zur Aufklärung nötigen Feststellungen ermöglicht zu haben - somit verstieß ihr Verhalten gegen die Versicherungsbedingungen. Dem Versicherer musste sie die zunächst beglichene Summe so aus eigener Tasche zurückzahlen.

Lässt sich im Zuge der Ermittlungen ein flüchtiger Fahrer ausfindig machen, kann ihn dessen Kfz-Haftpflichtversicherer für den Schaden bis zu einer Summe von 5.000 Euro in Regress nehmen, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.

Quelle: dpa

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