Während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren ist verboten. Doch was, wenn der Fahrlehrer das Telefon am Ohr hat? Ein Gericht entschied jetzt gegen ein Handyverbot.
Karlsruhe - Dank einer engen Auslegung des Handyverbots am Steuer durch den Bundesgerichtshof (BGH) entgeht ein Fahrlehrer einer Strafe. Der Mann war während einer Fahrstunde beim Telefonieren ohne Freisprechanlage erwischt worden. Der BGH folgte seiner Argumentation, die Fahrschülerin sei gefahren. Nach Definition des Gerichts ist Fahrzeugführer, wer ein Auto in Bewegung setzt oder lenkt. Demnach war der Fahrlehrer zum genannten Zeitpunkt nicht Führer des Fahrzeuges, weil er in keiner Weise in die Lenk- oder Bremsvorgänge eingriff. Allein die Möglichkeit, dass er dies hätte tun können, mache ihn nicht zum Fahrzeugführer. "Das Verbot von Handys am Steuer verfolgt die Absicht, dass der Fahrer zu jeder Zeit beide Hände uneingeschränkt zum Fahren frei hat", erläutert Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwalthotline das Urteil. Die Aufgaben eines Fahrlehrers umfassen in der Regel aber hauptsächlich mündliche Anweisungen. Auch wenn der Lehrer tatsächlich einmal eingreifen muss, brauche er hierfür nicht unbedingt beide Hände. (Az. 4 StR 92/14) |