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Durchgefallen: Führerscheinanwärter klagte Fahrschulkosten ein - Fahrlehrer haftet nicht für misslungene Prüfung

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Wer hat Schuld, wenn man durch die Führerscheinprüfung fällt? Der Fahrlehrer! Zumindest nach Meinung eines Prüflings aus Düsseldorf. Der wollte sein Geld zurück.

Ein Führerscheinprüfling aus Düsseldorf hat nach erfolgloser Prüfung versucht, die Fahrschulkosten einzuklagen Ein Führerscheinprüfling aus Düsseldorf hat nach erfolgloser Prüfung versucht, die Fahrschulkosten einzuklagen Quelle: Picture-Alliance

Düsseldorf - Ein erfolgloser Fahrschüler ist in Düsseldorf mit dem Versuch gescheitert, 80 Prozent seiner Fahrschulkosten in Höhe von 2.630 Euro zurückzubekommen. Trotz 48 Fahrstunden war er durch die Prüfung gerasselt und hatte dafür den Fahrlehrer in Haftung nehmen wollen.

Die Abstände zwischen den Fahrstunden seien zu groß gewesen. Außerdem habe er mit drei verschiedenen Wagen üben müssen. Die Richter folgten seiner Argumentation allerdings nicht.

Die Klage war bereits beim Amtsgericht gescheitert. Beim Landgericht kam es nicht einmal zu einer mündlichen Verhandlung. Mangels Erfolgsaussichten habe das Gericht die Berufung per Beschluss zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag berichtete.

Quelle: dpa

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