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Bei gebrauchten Dienstwagen lohnt sich meist ein Fahrtenbuch - Fahrtenbuch statt Ein-Prozent-Regel

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Wer einen gebrauchten Dienstwagen fährt, für den lohnt es sich meist, ein Fahrtenbuch zu führen. Das ist günstiger als die Ein-Prozent-Regelung, aber auch aufwändig.

Ein Fahrtenbuch kann bei gebrauchten Dienstwagen günstiger sein, doch es erfordert auch jede Menge Sorgfalt Ein Fahrtenbuch kann bei gebrauchten Dienstwagen günstiger sein, doch es erfordert auch jede Menge Sorgfalt Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Wer als Arbeitnehmer einen Firmenwagen oder als Unternehmer einen Dienstwagen privat nutzt, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern. Vor allem bei gebrauchten Fahrzeugen oder bei sehr seltener privater Verwendung ist es oft günstiger, ein Fahrtenbuch zu führen, statt die sogenannte Ein-Prozent-Regelung anzuwenden. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin. Bei der Fahrtenbuchmethode müssen alle Kosten, die das Fahrzeug pro Jahr verursacht, separat erfasst und zusammengezählt werden.

Dann wird anhand der Jahreslaufleistung des Wagens der Kostensatz je Fahrtkilometer errechnet und mit der Anzahl der privat zurückgelegten Kilometer multipliziert. Das Ergebnis ist nach Angaben des BDL der geldwerte Vorteil, der zu versteuern ist. Die Ein-Prozent-Regel basiert dagegen auf dem Neupreis des Wagens. Dieser Betrag wird bei der Berechnung des zu besteuernden geldwerten Vorteils zugrunde gelegt, auch wenn der Wagen deutlich preiswerter war.

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