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Recht: Fünf kleinere Delikte in kurzer Zeit rechtfertigen Fahrverbot - Fahrverbot wegen mangelnder Einsicht

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Viele kleine Verkehrsdelikte in kurzer Zeit rechtfertigen ein Fahrverbot. Das entschied das OLG Hamm. Denn dies zeige, dass es dem Fahrer an Einsicht mangele.

In der Regel kostet Telefonieren am Steuer 60 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg In der Regel kostet Telefonieren am Steuer 60 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg Quelle: picture alliance / dpa

Hamm - Seit der Punktereform gilt: Wer mit dem Handy am Ohr Auto fährt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein Fahrverbot gibt es für solch „einfachere“ Delikte nicht. Es sei denn, sie häufen sich, sagen die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Denn viele kleinere Delikte zeugen davon, dass es dem Autofahrer an der nötigen Einsicht und Rechtstreue fehle.

Der verhandelte Fall befasste sich mit einem 29 Jahre alten Autofahrer, der beim Telefonieren am Steuer erwischt wurde und dafür 100 Euro bezahlen und seinen Führerschein für einen Monat abgeben sollte. Der Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot: Innerhalb von drei Jahren war dies bereits das fünfte Verkehrsdelikt, das der Mann begangen hatte. Schon zweimal wurde er beim Telefonieren während der Fahrt erwischt, zweimal war er 22 km/h zu schnell unterwegs.

All das seien Vergehen, bei denen auch für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr besteht. Damit habe der Fahrer seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer beharrlich verletzt, schreibt das OLG Hamm. Zudem komme es bei der Beurteilung eines Verkehrsdeliktes auch auf die Zahl der Vorverstöße, ihren zeitlichen Abstand und auch ihren Schweregrad an.

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