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Einschränkung von Diesel-Fahrverboten: Entwurf - Fahrverbote erst ab 50 Mikrogramm

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Das Umweltministerium hat einen Entwurf zu Einschränkungen von Fahrverboten vorgelegt. erst ab 10 Mikrogramm Grenzwert-Überschreitung sollen sie möglich sein.

Berlin - Knapp eine Woche nach dem Kabinettsbeschluss zu neuen Maßnahmen gegen Diesel-Fahrverbote hat das Umweltministerium einen Entwurf zu Einschränkungen und Ausnahmen von Fahrverboten vorgelegt. Darin heißt es, dass Fahrverbote "in der Regel nur in Gebieten in Betracht" kommen, in denen die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) den Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschreitet. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm.

Als Grund für die Einschränkung von Fahrverboten wird genannt, dass solche in Gebieten mit einer nur geringen Grenzwert-Überschreitung in der Regel nicht verhältnismäßig seien. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte Fahrverbote generell für zulässig erklärt, wenn sie verhältnismäßig sind.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte kritisiert, die Regierung wolle den NO2-Jahresmittelgrenzwert "rechtswidrig" hochsetzen. Dies sei ein Bruch des Europarechts. Das Umweltministerium sieht dagegen keine europarechtlichen Probleme bei der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Ausnahmen vonm Fahrverboten

Die Regierung will außerdem erwirken, dass Fahrzeuge mit Stickoxid-Emissionen von weniger als 270 Mikrogramm pro Kilometer von Fahrverboten ausgenommen sein sollen. Dies zielt vor allem auf Autos der Abgasnormen Euro 4 und 5, deren Abgasreinigung per Software-Update oder Nachrüstung verbessert wurde.

Die Regelungen gehören zum neuen Maßnahmen-Paket der Bundesregierung gegen Fahrverbote in Städten. Sie sollen bereits am 7. November vom Kabinett beschlossen werden. Das Bundesverkehrsministerium hat unterdessen einen neuen Termin festgelegt, an dem eine Expertengruppe einen Abschlussbericht zu Hardware-Nachrüstungen beschließen soll.

Auf dieser Grundlage sollte die Bundesregierung eigentlich ihre Haltung zu den Nachrüstungen festlegen. Nachdem ein Gerichtsurteil zu Diesel-Fahrverboten in Frankfurt am Main den politischen Druck mitten im Hessen-Wahlkampf erhöht hatte, hatte das Ministerium von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Termin abgesagt und das neue Konzept des Bundes angekündigt, dass auch die Möglichkeit für Hardware-Nachrüstungen vorsieht. Der Bericht soll nun am 20. November verabschiedet werden.

 

 

Quelle: dpa

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