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Ratgeber Autokorso: Worauf man achten sollte - Feierlaune zur Fußball-WM

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Die Fußballweltmeisterschaft 2018 hat begonnen. Und spätestens seit 2006 wissen wir: WM-Zeit ist Autokorso-Zeit. Was in der Party-Kolonne so alles zu beachten ist, erfahrt ihr hier.

Es ist WM-Zeit. Und damit auch Zeit der Autokorsos. Doch bei der Fahrzeugschlange durch die Innenstadt gibt es so einiges zu beachten Es ist WM-Zeit. Und damit auch Zeit der Autokorsos. Doch bei der Fahrzeugschlange durch die Innenstadt gibt es so einiges zu beachten Quelle: Picture Alliance

Berlin - Die Fußballweltmeisterschaft 2018 in Moskau hat begonnen. Und damit auch die Zeit der Autokorsos. Geschmückte Autos mit feiernden Fußballfans, die ihrer Freude gerne mittels der Hupe Ausdruck verleihen schlängeln sich durch deutsche Innenstädte.

Der Begriff Korso stammt aus dem Lateinischen. "Cursus" bedeutet so viel wie "schnell" oder "schnelle Bewegung". Glücklicherweise geht es bei Autokorsos meist eher gemächlich zu. Der Trend ist übrigens aus den südeuropäischen Ländern nach und nach zu uns herübergeschwappt. Heute gehört er zum festen Feier-Repertoire insbesondere der Fußballfans.

Regeln im Autokorso

Autokorsos sind in Deutschland verboten. Eigentlich müsste die Fahrzeugkolonne als Veranstaltung angemeldet werden. Aber während der WM drücken die Ordnungshüter häufig ein Auge zu. Meistens sogar zwei.

Das Schmücken der Fahrzeuge ist generell zulässig, solange der Fahrer dadurch nicht behindert wird und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann. Klassiker sind die sogenannten "Car-Bikinis". Die Überzieher für Seitenspiegel sind zulässig - sofern sie keinen Blinker verdecken.

Spiegel, Nummernschild, Blinker und Scheinwerfer müssen frei bleiben - andernfalls riskieren Fahrer ihren Versicherungsschutz.

Der Schmuck darf auch bei aufwändigeren Fahrmanövern nicht abfallen Der Schmuck darf auch bei aufwändigeren Fahrmanövern nicht abfallen Quelle: Picture Alliance Hupkonzerte sind nicht erlaubt. Es hängt von der Empfindsamkeit der Ordnungshüter ab, ob dies geahndet oder toleriert wird. Beim Transportieren von Menschen auf dem Autodach, der Motorhaube oder beim Herauslehnen aus dem Seitenfenster kennt die Polizei allerdings meist kein Pardon. Fahrzeuginsassen bleiben besser angeschnallt. Die Anschnallpflicht entfällt nur bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, diese wird jedoch meist bei einer Fahrt im Autokorso überschritten.

Wer seine Fahne aus dem Auto heraus schwenken möchte, sollte auf Fußgänger achten. Dieses Verletzungsrisiko wird häufig unterschätzt. Auch bei kleineren Flaggen am Seitenfenster sollte beachtet werden: Bricht diese bei der Fahrt ab und verursacht im nachfolgenden Verkehr einen Unfall oder beschädigt ein anderes Fahrzeug, liegt die Haftung beim Fahrer.

Falls die Feier etwas feucht-fröhlicher ausgefallen ist: In Deutschland gilt zwar eine Grenze von 0,5 Promille am Steuer. Bei einem Unfall jedoch macht sich der Fahrer bei einem Wert von 0,3 Promille im Blut strafbar. Also Finger weg vom Alkohol

Hochzeitsgesellschaften

Ein Autokorso zur Hochzeitsfeier muss nicht angemeldet werden. Sonderrechte erhält so ein Party-Konvoi natürlich nicht. Ebenfalls ist hier das klassische Hupkonzert verboten - gehupt werden darf nur bei Gefährdung. In der Regel drücken Behörden hierbei aber beide Augen zu.

Schmuck an den Hochzeitsautos ist grundsätzlich erlaubt, sofern dieser sicher angebracht ist. Also auch bei aufwändigeren Fahrmanövern nicht abfallen kann.

Eigentlich zu verhängende Bußgelder

Wie schon erwähnt, drückt die Polizei nicht nur ein Auge zu. Meistens sind es zwei. Hier gibt es eine kurze Auflistung von einigen Verstößen, die bei einem Autokorso oftmals kaum zu vermeiden sind:

  1. Unnötiger Lärm wurde durch die Benutzung des Fahrzeugs verursacht (10 Euro)
  2. Infolge von unnützem Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften wurden Dritte belästigt (20 Euro)
  3. Kein Sicherheitsgurt wurde angelegt (30 Euro)
  4. Bei der Benutzung des Fahrzeuges wurden mehr Personen befördert als es der Zulassung entspricht (25 Euro)
  5. Während der Fahrt fand ein Missbrauch von Hupe, Lichthupe oder Warnblinkanlage statt (5 Euro)
  6. Bei der Benutzung des Fahrzeuges mit weniger als 80 km/h wurde der erforderliche Sicherheitsabstand nicht eingehalten (25 Euro)
  7. Das Fahrzeug wurde trotz Beeinträchtigung von Sicht oder Gehör bewegt (10 Euro)

Quelle: Mit Material von dpa und Bußgeldkatalog.org

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