In Berlin dürfen Pferdekutschen wieder durch das Brandenburger Tor fahren. Das Verwaltungsgericht Berlin sah die Zweifel an der Fußgängersicherheit nicht als belegbar an.
Berlin - Die umstrittenen Berliner Pferdekutschen dürfen vorerst wieder durch das Brandenburger Tor fahren. Damit gab das Verwaltungsgericht dem Widerspruch eines Fuhrunternehmens gegen das Verbot des Bezirksamtes Mitte statt, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Die Behörde hatte im Dezember vergangenen Jahres die Durchfahrt und den Aufenthalt von Pferdekutschen im Bereich östlich des Berliner Wahrzeichens untersagt, wo sich die meisten Touristen aufhalten. Es gab Bedenken bezüglich der Fußgängersicherheit. An der Rechtmäßigkeit der Anordnung bestünden "ernstliche Zweifel", hieß es in dem Gerichtsbeschluss (Beschluss der 11. Kammer vom 27. März 2018 - VG 11 L 160.18). Aus der Unfallstatistik lasse sich eine erhöhte Gefährdung von Fußgängern nicht belegen. Die Durchfahrt des Tores war zuletzt nur noch Radfahrern, Taxen und Anliegern der Grundstücke Unter den Linden und dem Pariser Platz gestattet. Um die Kutschen gibt es seit langem Streit zwischen Tierschützern und Betreibern
Quelle: dpa |