Ob auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank, für die Begleitperson eines minderjährigen Autofahrers ist es unerheblich, wo diese im Fahrzeug sitzt.
Quelle: picture alliance / dpa Stuttgart - Die Begleitperson für einen jungen Autofahrer ab 17 Jahren muss nicht zwingend auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Wie der Auto Club Europa (ACE) erläutert, ist es unerheblich, wo sie im Wagen sitzt. Entscheidend beim begleiteten Fahren ab 17 ist, dass der Begleiter in der Prüfungsbescheinigung genannt und mindestens 30 Jahre alt ist. Er darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben und muss mindestens seit fünf Jahren einen Pkw-Führerschein besitzen. Für ihn gilt die 0,5-Promille-Grenze, aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen darf er nicht. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |