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Dieselskandal: EU-Kommission soll von Manipulationen gewusst haben - Frühe Hinweise auf Abschalt-Einrichtungen

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Erste Hinweise zum Dieselskandal soll es schon 2010 gegeben haben: Laut Informationen von „Spiegel Online“ wusste die EU-Kommission seitdem von schlechten Abgaswerten.

Diesel-Skandal: Die EU-Kommission soll schon früh von schlechten Abgaswerten gewusst haben Diesel-Skandal: Die EU-Kommission soll schon früh von schlechten Abgaswerten gewusst haben Quelle: dpa/Picture Alliance

Brüssel – Vieles liegt im Diesel-Skandal weiter im Dunklen. Wer wusste wann was, wer hätte eingreifen können oder einschreiten müssen? „Spiegel Online“ (SpOn)will nun neue Hinweise gefunden haben. Demnach seien der EU-Kommission bereits 2007 Unregelmäßigkeiten aufgefallen. 2010 soll sie konkret von zu hohen Emissionswerten gewusst haben.

EU-Kommission: Untersuchungen zu schlechten Abgasen

Auslöser seien konstant schlechte Abgaswerte in Städten gewesen. Trotz der Einführung strenger Abgasnormen habe sich die Luft nicht wie erwartet verbessert. Im Jahr 2007 habe die EU-Kommission daher die Forschungsstelle "Joint Research Centre" (JRC) damit beauftragt, den Abgasausstoß von Diesel-Fahrzeugen im realen Fahrbetrieb zu messen. Dafür kamen sogenannte „Pems“-Geräte (Freeway Performance Measurement System) zum Einsatz - mobile Messgeräte, die die Abgase analysieren.

Am 8. Oktober 2010 seien die Ergebnisse der Tests in einem internen Schreiben der EU-Kommission erwähnt worden. Der Unterschied zwischen Homologationsdaten und realen Emissionen sei bekannt, er liege am „verbreiteten Einsatz gewisser Minderungstechnologien in Dieselfahrzeugen“.

Einen weiteren Hinweis habe es 2012 gegeben. Bei einem Treffen zu zukünftigen Abgastests hätten sich Fahrzeughersteller gegen den Einsatz von Pems-Geräten bei der Typenzulassung ausgesprochen. Es habe „heftigen Widerstand“ gegeben. Diese Information sei an verschiedene EU-Ministerien weitergeleitet worden, auch ans deutsche Umweltministerium. Dazu der Hinweis, die Hersteller könnten versuchen, sich „die Tür offen zu lassen“.

Minderungstechnologien sind erlaubt, Abschaltvorrichtungen verboten

Unklar ist, ob es tatsächlich um illegale Abgasmanipulationen geht. Der Einsatz von Minderungstechnologien ist nicht grundsätzlich verboten. Dauerhafter Betrieb bestimmter Systeme kann die Motoren schädigen. In der Software sind deshalb Sicherheitsmechanismen hinterlegt. Die können Vorgänge nach einer bestimmten Dauer, bei festgelegten Last- oder Temperaturbereichen abschalten.

Konkrete Hinweise zu Abschalteinrichtungen gibt es in den von SpOn veröffentlichten Informationen nicht. Es gehe um „Emissionsminderungs-Technologien, die bei geringen Temperaturen abgeschaltet werden oder wenn das Fahrzeug zusätzliche Kraft braucht“.

Das Kraftfahrtbundesamt hat nach Bekanntwerden des Abgasskandals die Abgase von 53 Fahrzeugen auf Prüfstand und Straße getestet. 49 von ihnen fallen in genau diese Kategorie. Sie reduzieren die Abgasreinigung in bestimmten Fällen. Bei 27 von ihnen geht das KBA davon aus, dass diese Maßnahmen tatsächlich dem Motorschutz dienen. Bei 22 bestehen in diesem Punkt „Zweifel“.

Manipulierte Fahrzeuge mit 2,0-Liter-Diesel von VW fallen in eine andere Kategorie. Sie reduzieren die Abgasreinigung generell im Straßenverkehr und erfüllen nur auf dem Prüfstand die Norm. In den USA muss sich VW zusätzlich wegen Minderungstechnologien beim 3,0-Liter-V6-Diesel verantworten. Diese kommen in Deutschland nicht zum Einsatz. Hier gelten weniger strenge Abgasnormen.

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