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Recht: Daimler muss wegen irreführender Werbung vor Gericht - Führt Daimler die C-Klasse-Käufer in die Irre?

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Daimler wirbt mit 90 Prozent weniger Stickoxid-Ausstoß in C-Klasse-Dieseln. Die Deutsche Umwelthilfe sieht das anders, spricht von Verbrauchertäuschung. Nun soll es ein Richter klären.

Nicht so sauber wie versprochen? Die Deutsche Umwelthilfe bezweifelt Daimlers Angaben zum Stickoxid-Ausstoß der C-Klasse-Dieselmotoren. Nun klärt ein Gericht den Vorwurf der irreführenden Werbung Nicht so sauber wie versprochen? Die Deutsche Umwelthilfe bezweifelt Daimlers Angaben zum Stickoxid-Ausstoß der C-Klasse-Dieselmotoren. Nun klärt ein Gericht den Vorwurf der irreführenden Werbung Quelle: Picture Alliance

Stuttgart - Der Autobauer Daimler muss sich wegen angeblich irreführender Werbung für Dieselmotoren vor Gericht verantworten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft dem Hersteller vor, Verbraucher mit Werbung über saubere Dieselmotoren der C-Klasse in die Irre geführt zu haben. Konkret geht es um die Aussage, die Stickoxid-Emissionen seien durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 Prozent reduziert worden. Daimler weist den Vorwurf der Verbrauchertäuschung zurück.

DUH focht 2016 bereits S Klasse-Werbung an

Bekäme die DUH Recht, müsste Daimler die Aussage zurücknehmen. Vor einigen Jahren setzte die Organisation bereits eine einstweilige Verfügung gegen Werbung für die damals neue S-Klasse durch. Für die nun beanstandete C-Klasse hatte die Umwelthilfe schon im Februar vergangenen Jahres den Entzug der Typgenehmigung gefordert. Das Kraftfahrtbundesamt beanstandete den Wagen bei einer Nachprüfung im April 2016 allerdings nicht, die Genehmigung blieb aufrecht.

Weiterlesen: Zuvor hatte die Umwelthilfe bereits andere Hersteller im Visier.

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